Stellungnahme: 13-04


zu den EU-Finanzinstrumenten 2014–2020

Stellungnahme vom

 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die Gleichstellungspolitik der EU auch künftig angemessen finanziell auszustatten.

Der djb vertritt die Auffassung, dass Chancengleichheit von Frauen und Männern, höhere Erwerbsquoten von Frauen und Entgeltgleichheit entscheidend sind, um die Ziele der Europa 2020-Strategie zu erreichen. Unabhängig von einer endgültigen Einigung über die Höhe des EU-Haushaltes 2014–2020 weist der djb darauf hin, dass der EU mit ihren Finanzierungsprogrammen in jedem Fall wichtige Instrumente zur Verfügung stehen werden, um zu mehr Chancengleichheit beizutragen. Legislative Initiativen – wie der Vorschlag einer Quote von 40 Prozent Frauen in Aufsichts- und Leitungsgremien von Unternehmen – sollten durch Nutzung der vorhandenen Finanzinstrumente für die Ziele der Chancengleichheit genutzt werden.
 

Justizprogramm

Die finanzielle Ausstattung des Justizprogramms muss die Förderung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zur Herstellung eines einheitlichen Justizraums und zur besseren Umsetzung europäischen Rechts sowie die Umsetzung der Gleichheitsgrundrechte gewährleisten. Beim Austausch von Personal zwischen Behörden der Mitgliedstaaten muss es sowohl darum gehen, dass dieser gleichstellungspolitisch relevante Themen zum Inhalt hat, als auch, dass Frauen und Männer gleichermaßen daran teilhaben können. Diese Dimension der Justizprogramme darf finanziellen Zwängen nicht zum Opfer fallen.
 

Programm für Rechte und Unionsbürgerschaft

Der djb bedauert, dass das bisherige Programm "Daphne", das bisher Gleichstellung und Gender Mainstreaming gefördert hat, nunmehr in ein allgemeines Programm für Rechte und Unionsbürgerschaft eingegliedert werden soll. Innerhalb des Programms für Rechte und
Unions­bürgerschaft sollte es daher eine klare Mittelzuweisung für die Themen Gleichstellung und Gender Mainstreaming geben. Gleichstellung darf – gerade was die Förderung aus dem EU-Haushalt betrifft – nicht hinter anderen Diskriminierungsfragen zurückstehen. Auf keinen Fall darf die finanzielle Ausstattung dieses Programmteils geringer sein als das bisherige "Daphne"-Programm.
 

Strukturfonds

Der djb begrüßt, dass Gleichstellung im Rahmen der Strukturfondsförderung Querschnittsthema bleibt. Da die Strukturfondsförderung nach wie vor einer der größten europäischen Haushaltsposten bleibt, muss umso mehr darauf geachtet werden, dass sie zur Förderung nachhaltiger und zukunftsorientierter Projekte dient. Generell sollte darauf geachtet werden, dass durch einzelne Projektmaßnahmen Frauen und Männer gleichermaßen begünstigt werden. In den Verwaltungsgremien der Programme soll wie bisher auf paritätische Besetzung geachtet werden.
 

Forschungsprogramme "Horizon2020"

Entsprechend soll "Horizon2020" Forschung zu geschlechterbezogenen Themen fördern und im Rahmen der einzelnen Projekte vorsehen, dass Forscherinnen und Forscher gleichermaßen begünstigt werden.
 

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Der djb fordert, dass der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds wie bisher ausschließlich für die Drittstaatlerinnen zur Verfügung steht und nicht für EU-Bürgerinnen geöffnet wird. Er sollte ebenso wie der Europäische Sozialfonds mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden. Die besonderen Bedürfnisse der EU-Migrantinnen mit Blick auf Integration, nicht nur in den Arbeitsmarkt, sondern auch in die Gesellschaft, sollten über den Europäischen Sozialfonds abgedeckt werden.


Ramona Pisal                                    
Präsidentin       

Sabine Overkämping
Stellv. Vorsitzende der Kommission Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht