Stellungnahme: 08-20


an die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 20. November 2008 in Berlin – zur Reform der Juristenausbildung -

Stellungnahme vom

 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Umstellung des Jurastudiums auf das Bachelor/Master-System und befürwortet Anpassungen des praktischen Ausbildungsabschnitts, insbesondere die Flexibilitätssteigerung durch den modulartigen Ausbildungsaufbau, die eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet und damit allen Menschen entgegen kommt, die beide Lebensbereiche vereinbaren wollen. Solange die tradierten Rollenmuster noch nicht überwunden sind, sind dies vor allem Frauen.

Bereits 1998 hat der djb Reformmöglichkeiten aufgezeigt, die heute bereits zum großen Teil umgesetzt sind. Die Arbeitsgruppe "Bologna" des djb hat nun diese Vorschläge den Erfordernissen der Stunde angepasst.

 

Perspektive: Einheitsjurist

Der djb hält die Beibehaltung des Einheitsjuristen für unerlässlich, weil nur so der hohe Standard der hiesigen Juristenausbildung gewahrt bleibt und die erforderliche Durchlässigkeit zwischen den juristischen Tätigkeitsfeldern gegeben ist.

 

BA/MA-Aufbau: 3+2

Nach den hier vorgeschlagenen Reformen sollte das Studium mit einem dreijährigen Grundlagenstudium beginnen, dessen erfolgreicher Abschluss zum Führen des Titels "Bachelor im Recht" berechtigt und die Absolventen zur Ausübung aller juristischen Berufe auf Sachbearbeiterebene befähigt. Der Bachelor ist Zugangsvoraussetzung für ein anschließendes zweijähriges Vertiefungsstudium zum Erwerb des "Master im Recht", der zur Ausübung aller hochqualifizierten juristischen Berufe auf höherer Ebene, mit Ausnahme der reglementierten, befähigt.

 

Praktische Ausbildung

Fakultativ schließt sich ein zweijähriges Referendariat zur gezielten Ausbildung in den reglementierten juristischen Berufen an. Zugangsvoraussetzung ist der "Master im Recht". Die Zulassung darf nicht an eine bestimmte Note gekoppelt sein, um zu verhindern, dass eine Entwertung des Masters eintritt. Mehr als das bisherige Erste Staatsexamen ist der Master ein vollwertiger Hochschulabschluss, der zur Ausübung aller hochqualifizierten juristischen Berufe befähigt, mit Ausnahme der reglementierten Berufe, für die das Referendariat eine gezielte Vorbereitung darstellt.

 

Ziel der BA/MA- Ausbildung: Berufsbefähigung

Das Bachelorstudium muss die Befähigung zur Ausübung eines nicht reglementierten juristischen Berufs auf Sachbearbeiterebene gewährleisten: Ziel des Masterstudiums muss die Berufsbefähigung zu einem vollen juristischen Beruf sein. Das fakultativ sich anschließende Referendariat muss zur Ausübung eines reglementierten juristischen Berufs befähigen. Es sollte Ziel eines jeden Ausbildungsabschnittes sein, die Berufsfähigkeit der Absolventen zu gewährleisten, nicht die Berufsfertigkeit.

 

Ausbildungsinhalte im BA/MA

Im Pflichtfachbereich sollte ein Studienfach Familien- und Gleichstellungsrecht angeboten werden. Geschlechterfragen sollten darüber hinaus als Querschnittsthema in alle Fächer einbezogen und bei den rechtlichen Inhalten behandelt werden, bei denen es die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern erfordern.

Die Vermittlung der juristischen "soft skills" muss verstärkt werden. Dazu gehören Selbstmanagement und Organisationsfähigkeit, Entscheidungsbereitschaft und Konfliktfähigkeit, Argumentationsgeschick und Rhetorik sowie Flexibilität und Führungs- bzw. Teamfähigkeit. Wünschenswert für das Masterstudium ist ein Kurs zur Einführung in das wissenschaftliche Schreiben.

Insbesondere in den Arbeitsgemeinschaften sollten der Umgang mit Parteien und Anwälten, Streitschlichtung und Mediation sowie Kostenmanagement, Personalführung und Arbeitsorganisation trainiert werden. Stärker als bisher muss auch die Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte als Basis juristischer Entscheidungsfindung vermittelt werden.

Begleitend ist eine mediale Aufbereitung der Lerninhalte auf dem modernsten Stand anzustreben. Die Rechtswissenschaft sollte in puncto Medieneinsatz zu den anderen Wissenschaften aufschließen.

 

Wünschenswert: Straffung der Inhalte

Eine höhere Effizienz der Ausbildung im Referendariat lässt sich durch eine Verblockung der Abschnitte erzielen, bei denen die Ausbildung in der Praxis und in den Arbeitsgemeinschaften jeweils in Form von Wochenblöcken geleistet werden.

 

Zwingend erforderlich: Abschichtung

Essentiell für angehende JuristInnen und ihre Chancen am Arbeitsmarkt ist, sich in jeder Phase der Ausbildung über die persönliche Eignung bewusst zu sein. Dies kann nur durch ein System kontinuierlicher Abschichtung in Studium und Referendariat gewährleistet werden.

Im Studium sollte deshalb am Ende des vierten Semesters eine Zwischenprüfung stattfinden, die einmalig wiederholt werden kann. Zu jedem Semesterende sollten darüber hinaus mindestens drei Abschlussklausuren geschrieben werden.

Im Referendariat sind nach jeder Ausbildungsstation Examensklausuren im jeweiligen Fach zu absolvieren; ein Bestehen ist für das Weiterkommen in die nächste Station nicht erforderlich. An die Anwaltsstation, die Station vor den schriftlichen Prüfungen, schließt sich eine mündliche Prüfung an. Sodann kann die Examensnote errechnet und die Wartezeiten nach der sich anschließenden Wahlstation vermieden werden.

 

Anrechnung der Ausbildungsabschnitte

Im Studium sind die Zwischenprüfung und die einzelnen Klausurleistungen auf die Endnote anzurechnen. Dadurch wird der Druck von der Blockexamensprüfung genommen und zudem eine objektivere Bewertung der StudentInnen ermöglicht.

Auch in der praktischen Ausbildung ist der jeweilige Examensstand nach den Stationen erkennbar. Die ausbildungsstationsnahe Prüfung ist zudem objektiver und somit gerechter. Die ReferendarInnen können sich besser auf die einzelnen Ausbildungsabschnitte konzentrieren. Insbesondere der anwaltlichen Ausbildung kommt dies zugute, die nicht mehr als "Tauchstation" zur Vorbereitung auf das schriftliche Blockexamen genutzt werden wird.

Unbedingt erforderlich ist ferner eine angemessene Einbeziehung der Bewertungen durch die praktischen AusbilderInnen in den Stationszeugnissen, um einer Entwertung des praktischen Ausbildungsanteils entgegen zu wirken.

 

Qualitätssicherung

Wünschenswert ist eine regelmäßig und dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Evaluationen entsprechende Qualitätssicherung des Studiums sowie ein hohes Maß an Flexibilität in den didaktischen Formen der Wissensvermittlung. Dabei sollte die Einübung juristischer Kompetenzen in Kleingruppen und Seminaren besonders berücksichtigt werden.

Zwingend erforderlich im praktischen Ausbildungsabschnitt sind kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen für die AusbilderInnen. Die Gewinnung bestens qualifizierter AusbilderInnen erfordert dabei eine angemessene Bezahlung der ArbeitsgemeinschaftsleiterInnen. Ebenfalls qualitätssichernd wirkt eine Einordnung als haupt- statt als nebenamtliche Tätigkeit bei richterlichen AusbilderInnen.

Die Zuständigkeit der Anwaltskammern für die Ausgestaltung der Anwaltsstation einschließlich der begleitenden Arbeitsgemeinschaften gewährleistet eine praxisnahe, sach- und fachgerechte Ausbildung für den Anwaltsberuf. Die Schaffung eines bundeseinheitlichen Standards durch gesetzliche Vorgaben ist wünschenswert.

Die Unabhängigkeit der Justizprüfungsämter ist unbedingt beizubehalten. Im Bachelor- und Masterprüfungsverfahren ist eine Einbindung der Prüfungsämter erforderlich, um weiterhin ein hohes Maß an Objektivität der Prüfung zu gewährleisten.

Jutta Wagner
Präsidentin