Sehr geehrter Herr Minister Schünemann!
Für den Landesverband Niedersachsen des Deutschen Juristinnenbundes gebe ich folgende Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften ab:
Der Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes verwendet durchgehend nur die männliche Sprachform „Beamter“, „Leiter“, „stellvertretender Leiter“ etc. Lediglich bei der Änderung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes wird neben der männlichen auch die weibliche Sprachform benutzt.
Wir halten die Beschränkung des Niedersächsischen Beamtengesetzes auf die männliche Sprachform für diskriminierend. Sie könnte als Zeichen dahin verstanden werden, dass Niedersachsen Ämter mit leitenden Funktionen möglichst nicht an Frauen vergeben will.
Der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Juristinnenbundes regt daher nachdrücklich an, die jetzige Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, im Niedersächsischen Beamtengesetz auch die weibliche Bezeichnung einzuführen. Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern vor allem ein Gebot der Pflicht aller staatlichen Stellen zur Gleichstellung der Frau nach Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Ruth Schimmelpfeng-Schütte
1. Vorsitzende Landesverband Niedersachsen des Deutschen Juristinnenbundes