I. Familienpolitik und Geschlechtergerechtigkeit
Der djb begrüßt die politische Sensibilisierung für
familienpolitische Fragestellungen, die lange genug im Abseits
standen.
Allerdings findet aus Sicht des djb eine problematische
Deutungsverschiebung statt. Familienpolitik wird zur Zeit häufig
als Bevölkerungspolitik verstanden. Frauen werden als die
maßgebliche "Reproduktionsressource" wahrgenommen. Dies führt zu
einer Unterordnung frauenpolitischer Fragen unter demographische
Zielsetzungen. Auf diese Weise wird nicht nur die
höchstpersönliche Freiheit der Familienplanung und -gestaltung
gefährdet. Ebenso unterliegt damit die Familienpolitik
demographisch-ökonomischen Opportunitätskriterien.
Demgegenüber hält der djb daran fest, dass Familienpolitik in
erster Linie eine Politik sozialer Gerechtigkeit ist, nämlich
Gerechtigkeit zwischen denjenigen in einer Gesellschaft, die
Kinder erziehen, und anderen. Familienpolitik ist Selbstzweck.
Zentraler Dreh- und Angelpunkt ist dabei die
Geschlechtergerechtigkeit. Erst bei umfassender Verwirklichung
der sozialen Gleichheit zwischen Männern und Frauen wird Familie
zu einer Lebensform, für die sich insbesondere Frauen entscheiden
können, ohne gesellschaftliche Nachteile in Kauf nehmen zu
müssen.
Der djb warnt deshalb vor einer Umetikettierung der Frauen- und
Familienpolitik in Bevölkerungspolitik.
II. Forderungen für einzelne Politikfelder
1. Erwerbsleben
Im Erwerbsleben sind Frauen weiterhin benachteiligt. Die Tendenz
verstärkt sich in den letzten Jahren noch insbesondere durch die
sogenannten Minijobs, die keine eigenständige Existenzsicherung
bieten.
a. Kinderbetreuung
Die öffentliche Organisation der Kinderbetreuung muss
berufstätige Eltern zum Leitbild haben, und zwar sowohl vor und
während des Kindergartenalters als auch während der Schulzeit.
Die Kosten für die Kinderbetreuung müssen so sozial ausgestaltet
werden, dass sie die Erwerbstätigkeit der Mütter nicht
wirtschaftlich wertlos machen.
b. Mutterschutz
Für die Zeit des Mutterschutzes muss es bei dem vollen Ausgleich
des (Netto-)Lohnes bleiben. Das zum Kostenausgleich zwischen den
Arbeitgebern bestehende Umlageverfahren ist auf alle Unternehmen
auszudehnen. Auf diese Weise wird dem Urteil des BVerfG vom 18.
November 2003 Rechnung getragen.
c. Elternzeit: Varianz und soziale Absicherung
Zeitliche Freiräume zur elterlichen Kindererziehung sollten
ausgebaut werden. Die jahrzehntelange Begünstigung des
"gleitenden Übergangs in die Rente" zeigt, welche auch
finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten bei entsprechendem
politischen Willen bestehen. Das Erziehungsgeld muss zu einer
dynamischen Leistung ausgebaut werden, die einen echten
Einkommensersatz darstellt.
2. Steuerrecht
Das Ehegattensplitting muss zugunsten eines an der
Kindererziehung ansetzenden Begünstigungssystems abgeschafft
werden. Jedenfalls müssen die real anfallenden
Kinderbetreuungskosten vollumfänglich steuerlich absetzbar sein.
3. Soziale Sicherung
Auch in den Sozialversicherungssystemen muss die Anknüpfung an
die Ehe durch kindererziehungsbezogene Ausgleichsmechanismen
ersetzt werden. Für die Übergangszeit ist dabei besonders auf die
soziale Situation älterer Frauen zu achten, die weitgehend nur
durch die traditionelle Witwenrente abgesichert sind.
a. Pflegeversicherung
Die vom BVerfG (Urteile vom 3. April 2001) aufgegebene Reform der
Pflegeversicherung soll genutzt werden, um die beitragsfreie
Mitversicherung von Nichterwerbstätigen Ehegatten, die heute
unabhängig von der Kindererziehung erfolgt, durch ein allein
familienbezogenes Beitragssystem abzulösen. Erziehende sollen
durch einen pauschalen Abzugsbetrag pro Kind vom
einkommensproportionalen Versichertenbeitrag entlastet werden.
Die Entlastung soll bis zum 18. Lebensjahr des Kindes wirken und
dem Elternteil zugeordnet werden, der Elternzeit überwiegend
beansprucht bzw. der überwiegend erzieht, im Zweifel der Mutter.
b. Krankenversicherung
Die Diskussion über die Reform der Krankenversicherung muss die
unbestreitbaren positiven Seiten der gesetzlichen
Krankenversicherung stärken, die gerade auch für Familien eine
bezahlbare Sicherung ihrer Gesundheit bietet. Auch hier ist die
kostenfreie und damit solidarisch getragene Versicherung an die
Kindererziehung und nicht an die Ehe zu knüpfen. Die
Beitragsfreiheit von Kindern ist wegen Generationengerechtigkeit
beizubehalten.
c. Rentenversicherung
In der Rentenversicherung setzt sich die
Geschlechterdifferenzierung des Erwerbslebens fort. Notwendig ist
hier ein auf eigenständige Sicherung aller, insbesondere der
Frauen, aufgebautes System. Ein bedarfsunabhängiger Sockel muss
alle Versicherten vor Altersarmut schützen. Er wird zeitanteilig
erworben. Ein Steigerungsbetrag, der von den gezahlten Beiträgen
abhängig und damit nach dem Versicherungsprinzip gestaltet ist,
führt sodann zur individuellen Rente. Ein solches Modell kann
kostenneutral das bisherige System geschlechter- und
familiengerechter reformieren.
d. Arbeitslosenversicherung
Die gegenwärtigen Arbeitsmarktreformen benachteiligen Frauen in
spezifischer Weise, weil sie besonders von den
Leistungskürzungen, Anrechnungsregelungen und
Minijob-Verpflichtungen betroffen sind. Sie verstärken deshalb
die schon bestehenden Abhängigkeiten von Frauen in der Familie
und benachteiligen dadurch Familien insgesamt. Dringend notwendig
ist eine am gender-mainstreaming orientierte Analyse dieser
Reformen. Nur auf diese Weise lässt sich auch mehr
Familiengerechtigkeit erreichen.
III. Koordinaten für eine Politik der
Familiengerechtigkeit
In vielen Politikbereichen besteht Änderungsbedarf, um dem Ziel
von Familiengerechtigkeit näher zu kommen. In Deutschland gehen
Impulse hierfür nicht selten vom Bundesverfassungsgericht aus.
Politische Gestaltung erfordert aber mehr als die Erfüllung
notwendiger Korrekturaufträge. Verlangt ist ein eigenes positives
Konzept von Familiengerechtigkeit. Die Koordinaten hierfür sind:
- Die Orientierung am Status der Ehe muss aufgegeben werden und familienpolitische Maßnahmen müssen konsequent an der sozialen Tatsache der Kindererziehung ansetzen.
- Soziale Integration und Gerechtigkeit sind nur denkbar, wenn sie echte Teilhabe an der Erwerbstätigengesellschaft bedeuten. Deshalb bleibt die reale Vereinbarkeit von Familie und Beruf der zentrale Hebel für die Familienpolitik.
30. November 2004
| Margret Diwell | Dr. Margarete Schuler-Harms |
| Präsidentin | stellv. Vorsitzende der Kommission |
| Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich |