Stellungnahme: 04-20


vorgelegt bei der Europäischen Familienministerkonferenz "Zukunft Familie - Gemeinsamer familienpolitischer Aufbruch in Europa" am 2. Dezember 2004 in Berlin, Auswärtiges Amt

Information vom

 

 

 

I. Familienpolitik und Geschlechtergerechtigkeit

 

 

 

 

Der djb begrüßt die politische Sensibilisierung für

familienpolitische Fragestellungen, die lange genug im Abseits

standen.

 

 

 

 

Allerdings findet aus Sicht des djb eine problematische

Deutungsverschiebung statt. Familienpolitik wird zur Zeit häufig

als Bevölkerungspolitik verstanden. Frauen werden als die

maßgebliche "Reproduktionsressource" wahrgenommen. Dies führt zu

einer Unterordnung frauenpolitischer Fragen unter demographische

Zielsetzungen. Auf diese Weise wird nicht nur die

höchstpersönliche Freiheit der Familienplanung und -gestaltung

gefährdet. Ebenso unterliegt damit die Familienpolitik

demographisch-ökonomischen Opportunitätskriterien.

 

 

 

 

Demgegenüber hält der djb daran fest, dass Familienpolitik in

erster Linie eine Politik sozialer Gerechtigkeit ist, nämlich

Gerechtigkeit zwischen denjenigen in einer Gesellschaft, die

Kinder erziehen, und anderen. Familienpolitik ist Selbstzweck.

Zentraler Dreh- und Angelpunkt ist dabei die

Geschlechtergerechtigkeit. Erst bei umfassender Verwirklichung

der sozialen Gleichheit zwischen Männern und Frauen wird Familie

zu einer Lebensform, für die sich insbesondere Frauen entscheiden

können, ohne gesellschaftliche Nachteile in Kauf nehmen zu

müssen.

 

 

 

 

Der djb warnt deshalb vor einer Umetikettierung der Frauen- und

Familienpolitik in Bevölkerungspolitik.

 

 

 

 

 

II. Forderungen für einzelne Politikfelder

1. Erwerbsleben

 

 

 

 

Im Erwerbsleben sind Frauen weiterhin benachteiligt. Die Tendenz

verstärkt sich in den letzten Jahren noch insbesondere durch die

sogenannten Minijobs, die keine eigenständige Existenzsicherung

bieten.

 

 

 

 

a. Kinderbetreuung

 

 

 

 

Die öffentliche Organisation der Kinderbetreuung muss

berufstätige Eltern zum Leitbild haben, und zwar sowohl vor und

während des Kindergartenalters als auch während der Schulzeit.

Die Kosten für die Kinderbetreuung müssen so sozial ausgestaltet

werden, dass sie die Erwerbstätigkeit der Mütter nicht

wirtschaftlich wertlos machen.

 

 

 

 

b. Mutterschutz

 

 

 

 

Für die Zeit des Mutterschutzes muss es bei dem vollen Ausgleich

des (Netto-)Lohnes bleiben. Das zum Kostenausgleich zwischen den

Arbeitgebern bestehende Umlageverfahren ist auf alle Unternehmen

auszudehnen. Auf diese Weise wird dem Urteil des BVerfG vom 18.

November 2003 Rechnung getragen.

 

 

 

 

c. Elternzeit: Varianz und soziale Absicherung

 

 

 

 

Zeitliche Freiräume zur elterlichen Kindererziehung sollten

ausgebaut werden. Die jahrzehntelange Begünstigung des

"gleitenden Übergangs in die Rente" zeigt, welche auch

finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten bei entsprechendem

politischen Willen bestehen. Das Erziehungsgeld muss zu einer

dynamischen Leistung ausgebaut werden, die einen echten

Einkommensersatz darstellt.

 

 

 

 

2. Steuerrecht

 

 

 

 

Das Ehegattensplitting muss zugunsten eines an der

Kindererziehung ansetzenden Begünstigungssystems abgeschafft

werden. Jedenfalls müssen die real anfallenden

Kinderbetreuungskosten vollumfänglich steuerlich absetzbar sein.

 

 

 

 

3. Soziale Sicherung

 

 

 

 

Auch in den Sozialversicherungssystemen muss die Anknüpfung an

die Ehe durch kindererziehungsbezogene Ausgleichsmechanismen

ersetzt werden. Für die Übergangszeit ist dabei besonders auf die

soziale Situation älterer Frauen zu achten, die weitgehend nur

durch die traditionelle Witwenrente abgesichert sind.

 

 

 

 

a. Pflegeversicherung

 

 

 

 

Die vom BVerfG (Urteile vom 3. April 2001) aufgegebene Reform der

Pflegeversicherung soll genutzt werden, um die beitragsfreie

Mitversicherung von Nichterwerbstätigen Ehegatten, die heute

unabhängig von der Kindererziehung erfolgt, durch ein allein

familienbezogenes Beitragssystem abzulösen. Erziehende sollen

durch einen pauschalen Abzugsbetrag pro Kind vom

einkommensproportionalen Versichertenbeitrag entlastet werden.

Die Entlastung soll bis zum 18. Lebensjahr des Kindes wirken und

dem Elternteil zugeordnet werden, der Elternzeit überwiegend

beansprucht bzw. der überwiegend erzieht, im Zweifel der Mutter.

 

 

 

 

b. Krankenversicherung

 

 

 

 

Die Diskussion über die Reform der Krankenversicherung muss die

unbestreitbaren positiven Seiten der gesetzlichen

Krankenversicherung stärken, die gerade auch für Familien eine

bezahlbare Sicherung ihrer Gesundheit bietet. Auch hier ist die

kostenfreie und damit solidarisch getragene Versicherung an die

Kindererziehung und nicht an die Ehe zu knüpfen. Die

Beitragsfreiheit von Kindern ist wegen Generationengerechtigkeit

beizubehalten.

 

 

 

 

c. Rentenversicherung

 

 

 

 

In der Rentenversicherung setzt sich die

Geschlechterdifferenzierung des Erwerbslebens fort. Notwendig ist

hier ein auf eigenständige Sicherung aller, insbesondere der

Frauen, aufgebautes System. Ein bedarfsunabhängiger Sockel muss

alle Versicherten vor Altersarmut schützen. Er wird zeitanteilig

erworben. Ein Steigerungsbetrag, der von den gezahlten Beiträgen

abhängig und damit nach dem Versicherungsprinzip gestaltet ist,

führt sodann zur individuellen Rente. Ein solches Modell kann

kostenneutral das bisherige System geschlechter- und

familiengerechter reformieren.

 

 

 

 

d. Arbeitslosenversicherung

 

 

 

 

Die gegenwärtigen Arbeitsmarktreformen benachteiligen Frauen in

spezifischer Weise, weil sie besonders von den

Leistungskürzungen, Anrechnungsregelungen und

Minijob-Verpflichtungen betroffen sind. Sie verstärken deshalb

die schon bestehenden Abhängigkeiten von Frauen in der Familie

und benachteiligen dadurch Familien insgesamt. Dringend notwendig

ist eine am gender-mainstreaming orientierte Analyse dieser

Reformen. Nur auf diese Weise lässt sich auch mehr

Familiengerechtigkeit erreichen.

 

 

 

 

 

III. Koordinaten für eine Politik der

Familiengerechtigkeit

 

 

 

 

In vielen Politikbereichen besteht Änderungsbedarf, um dem Ziel

von Familiengerechtigkeit näher zu kommen. In Deutschland gehen

Impulse hierfür nicht selten vom Bundesverfassungsgericht aus.

Politische Gestaltung erfordert aber mehr als die Erfüllung

notwendiger Korrekturaufträge. Verlangt ist ein eigenes positives

Konzept von Familiengerechtigkeit. Die Koordinaten hierfür sind:

 

  • Die Orientierung am Status der Ehe muss aufgegeben werden und familienpolitische Maßnahmen müssen konsequent an der sozialen Tatsache der Kindererziehung ansetzen.
  • Soziale Integration und Gerechtigkeit sind nur denkbar, wenn sie echte Teilhabe an der Erwerbstätigengesellschaft bedeuten. Deshalb bleibt die reale Vereinbarkeit von Familie und Beruf der zentrale Hebel für die Familienpolitik.

 

 

30. November 2004

 

Margret DiwellDr. Margarete Schuler-Harms
Präsidentinstellv. Vorsitzende der Kommission
 Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich