Stellungnahme: 02-11


an die Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz-Kommission)

Information vom

 

 

05. August 2002

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Hartz,

 

 

 

 

Sie haben in der Öffentlichkeit erklärt, Sie seien mit allen

Parteien und Verbänden wegen der von Ihrer Kommission derzeit

entwickelten Vorschläge zur Arbeitsmarktreform im Gespräch.

Bisher ist allerdings nicht erkennbar, dass Frauenverbände an dem

Konzept beteiligt werden. Auch die Zusammensetzung der Kommission

ist aus unserer Sicht unbefriedigend, da nur eine einzige Frau

Kommissionsmitglied ist, was einem Frauenanteil von unter 7

Prozent entspricht.

 

 

 

 

Der Deutsche Juristinnenbund wendet sich vor dem 16. August 2002,

der als Tag zur öffentlichen Präsentation des Konzepts vorgesehen

ist, an Sie und die Kommissionsmitglieder. Denn nach den

inzwischen bekannt gewordenen 13 Modulen zum Abbau der

Arbeitslosigkeit besteht Anlass zur Sorge, dass die Interessen

von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Frauen nicht

ausreichend berücksichtigt werden. Im Gegenteil ist zu

befürchten, dass die Vorschläge nur auf typisch männliche

Erwerbsbiographien abzielen und die Frauen Verliererinnen dieser

Arbeitsmarktreform sind.

 

 

 

 

Stichwort Mini-Jobs: Nach den neuesten Vorschlägen soll

die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 325 Euro zunächst für

haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeitslose, später eventuell

für alle Personen auf 500 Euro monatlich erhöht werden.

Gleichzeitig soll nur noch eine 10%ige

Sozialversicherungspauschale gelten. Unklar ist, ob überhaupt und

wenn ja welche Ansprüche in der gesetzlichen Kranken- und

Rentenversicherung aus dieser gegenüber dem bisherigen Recht

deutlich niedrigeren Pauschale begründet werden. Die Ausweitung

der Mini-Jobs ist nicht nur wegen der Belastung der Sozialkassen,

sondern auch frauenpolitisch abzulehnen. Denn diese

Kostenprivilegierung schafft einen ökonomischen Anreiz, reguläre

Arbeitsverhältnisse in geringfügige umzuwandeln. Die Reform der

Bundesregierung zur teilweisen sozialversicherungsrechtlichen

Einbeziehung der geringfügigen Beschäftigung war hier ein Schritt

in die richtige Richtung. Ihre Pläne zur Ausweitung der

Geringfügigkeit sind demgegenüber ein deutlicher Rückschritt.

Dies gilt erst recht für die noch weiter gehenden Pläne der

CDU/CSU und der F.D.P. Geringfügig Beschäftigte sind in erster

Linie Frauen, und sie sind in der gesetzlichen Renten- und

Krankenversicherung Versicherte zweiter Klasse. Der djb hat schon

immer gefordert, die sozialversicherungsrechtliche Privilegierung

dieser Beschäftigungsverhältnisse abzuschaffen. Das

Arbeitsförderungsrecht bietet für geringfügig Beschäftigte gar

keinen Schutz. Solche Arbeitsverhältnisse sind im SGB III

versicherungsfrei, begründen also keinerlei Ansprüche auf

Arbeitslosengeld oder -hilfe.

 

 

 

 

Stichwort Familien-AG: Das Konzept der Ich-AG und vor

allem der Familien-AG ist rückschrittlich, denn es zielt auf

untergeordnete familienhafte Mithilfe von Ehefrauen. Zum Glück

sind die Zeiten vorbei, in denen die familienhafte Mithilfe von

Ehefrauen und Kindern ohne eigenes Arbeitsverhältnis und ohne

eigene Absicherung die Regel war. Im Bereich der Landwirtschaft

hat der Gesetzgeber erst 1995 mit dem Gesetz über die

Alterssicherung der Landwirte (ALG vom 29.7.1994) die Kraft

gehabt, die eigenständige Sicherung von Frauen adäquat in einem

Splittingmodell und einem stark steuerfinanzierten System

umzusetzen.

 

 

 

 

Stichwort familienfreundliche Vermittlung: Sie schlagen

vor, Familienmütter/-väter und Alleinerziehende bevorzugt zu

vermitteln. Auch wenn die jetzt vorgeschlagene Lösung scheinbar

Frauen und Männer gleichbehandelt, werden Frauen dadurch wieder

strukturell diskriminiert. Aufgrund der problematischen

Betreuungssituation sind Frauen nach wie vor gezwungen, ihre

Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuungspflichten zu unterbrechen.

Sie stehen daher dem Arbeitsmarkt nur dann umfänglich zur

Verfügung, wenn sie keine Kinderbetreuungspflichten (mehr) haben.

In diesen Phasen benötigen sie aber mindestens soviel

Aufmerksamkeit bei der Vermittlung wie ein Familienvater, der in

der Regel die Aufgabe der Kinderbetreuung auf seine Frau

delegiert hat.

 

 

 

 

Stichwort Bridging: Das von Ihnen vorgeschlagene

Bridgesystem für ältere Arbeitnehmer kann nicht kostenneutral

sein, weil jede vorzeitige Ausgliederung älterer Arbeitnehmer zu

hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten führt. In jedem Fall gehen

die Investitionen in die Ausbildung dieser Arbeitnehmer dem

Arbeitsmarkt verloren. Dieses Geld fehlt uns an anderer Stelle,

z.B. für Kinderbetreuung. Da faktisch nur Männer, die eine

ununterbrochene Erwerbsbiographie nachweisen können, sich das

Bridgesystem leisten können, wird hier wieder ein Vorruhestand

für Männer eingeführt, auf Kosten der nachwachsenden Generation.

 

 

 

 

Der djb fordert Sie auf, die Auswirkungen der Vorschläge auf

Frauen und typisch weibliche Erwerbsbiographien zu bedenken. Das

Ziel der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt wird durch die

Vorschläge nicht befördert, sondern rückt in noch weitere Ferne.

Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wie der Titel der

Kommission es verspricht, können ohne das weibliche

Arbeitskräftepotential nicht gestaltet werden. Gerade dazu sind

die bisher bekannt gewordenen Vorschläge jedoch mehr als

enttäuschend. Weil Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert

sind, hätte es im Interesser aller - auch und gerade der

Unternehmen - von Anfang an besonderer Überlegungen bedurft, wie

Frauen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Eine

moderne Gesellschaft kann es sich nicht erlauben, auf die

Kreativität und das Potential von gut ausgebildeten Frauen zu

verzichten.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Deutscher Juristinnenbund

 

 

gez. Margret Diwell
Präsidentin
 Dr. Christine Fuchsloch
Vorsitzende der Kommission
Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich

 

Der djb wird zu diesem Offenen Brief eine Presseerklärung

verfassen.