05. August 2002
Sehr geehrter Herr Dr. Hartz,
Sie haben in der Öffentlichkeit erklärt, Sie seien mit allen
Parteien und Verbänden wegen der von Ihrer Kommission derzeit
entwickelten Vorschläge zur Arbeitsmarktreform im Gespräch.
Bisher ist allerdings nicht erkennbar, dass Frauenverbände an dem
Konzept beteiligt werden. Auch die Zusammensetzung der Kommission
ist aus unserer Sicht unbefriedigend, da nur eine einzige Frau
Kommissionsmitglied ist, was einem Frauenanteil von unter 7
Prozent entspricht.
Der Deutsche Juristinnenbund wendet sich vor dem 16. August 2002,
der als Tag zur öffentlichen Präsentation des Konzepts vorgesehen
ist, an Sie und die Kommissionsmitglieder. Denn nach den
inzwischen bekannt gewordenen 13 Modulen zum Abbau der
Arbeitslosigkeit besteht Anlass zur Sorge, dass die Interessen
von arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Frauen nicht
ausreichend berücksichtigt werden. Im Gegenteil ist zu
befürchten, dass die Vorschläge nur auf typisch männliche
Erwerbsbiographien abzielen und die Frauen Verliererinnen dieser
Arbeitsmarktreform sind.
Stichwort Mini-Jobs: Nach den neuesten Vorschlägen soll
die Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 325 Euro zunächst für
haushaltsnahe Dienstleistungen und Arbeitslose, später eventuell
für alle Personen auf 500 Euro monatlich erhöht werden.
Gleichzeitig soll nur noch eine 10%ige
Sozialversicherungspauschale gelten. Unklar ist, ob überhaupt und
wenn ja welche Ansprüche in der gesetzlichen Kranken- und
Rentenversicherung aus dieser gegenüber dem bisherigen Recht
deutlich niedrigeren Pauschale begründet werden. Die Ausweitung
der Mini-Jobs ist nicht nur wegen der Belastung der Sozialkassen,
sondern auch frauenpolitisch abzulehnen. Denn diese
Kostenprivilegierung schafft einen ökonomischen Anreiz, reguläre
Arbeitsverhältnisse in geringfügige umzuwandeln. Die Reform der
Bundesregierung zur teilweisen sozialversicherungsrechtlichen
Einbeziehung der geringfügigen Beschäftigung war hier ein Schritt
in die richtige Richtung. Ihre Pläne zur Ausweitung der
Geringfügigkeit sind demgegenüber ein deutlicher Rückschritt.
Dies gilt erst recht für die noch weiter gehenden Pläne der
CDU/CSU und der F.D.P. Geringfügig Beschäftigte sind in erster
Linie Frauen, und sie sind in der gesetzlichen Renten- und
Krankenversicherung Versicherte zweiter Klasse. Der djb hat schon
immer gefordert, die sozialversicherungsrechtliche Privilegierung
dieser Beschäftigungsverhältnisse abzuschaffen. Das
Arbeitsförderungsrecht bietet für geringfügig Beschäftigte gar
keinen Schutz. Solche Arbeitsverhältnisse sind im SGB III
versicherungsfrei, begründen also keinerlei Ansprüche auf
Arbeitslosengeld oder -hilfe.
Stichwort Familien-AG: Das Konzept der Ich-AG und vor
allem der Familien-AG ist rückschrittlich, denn es zielt auf
untergeordnete familienhafte Mithilfe von Ehefrauen. Zum Glück
sind die Zeiten vorbei, in denen die familienhafte Mithilfe von
Ehefrauen und Kindern ohne eigenes Arbeitsverhältnis und ohne
eigene Absicherung die Regel war. Im Bereich der Landwirtschaft
hat der Gesetzgeber erst 1995 mit dem Gesetz über die
Alterssicherung der Landwirte (ALG vom 29.7.1994) die Kraft
gehabt, die eigenständige Sicherung von Frauen adäquat in einem
Splittingmodell und einem stark steuerfinanzierten System
umzusetzen.
Stichwort familienfreundliche Vermittlung: Sie schlagen
vor, Familienmütter/-väter und Alleinerziehende bevorzugt zu
vermitteln. Auch wenn die jetzt vorgeschlagene Lösung scheinbar
Frauen und Männer gleichbehandelt, werden Frauen dadurch wieder
strukturell diskriminiert. Aufgrund der problematischen
Betreuungssituation sind Frauen nach wie vor gezwungen, ihre
Erwerbstätigkeit wegen Kinderbetreuungspflichten zu unterbrechen.
Sie stehen daher dem Arbeitsmarkt nur dann umfänglich zur
Verfügung, wenn sie keine Kinderbetreuungspflichten (mehr) haben.
In diesen Phasen benötigen sie aber mindestens soviel
Aufmerksamkeit bei der Vermittlung wie ein Familienvater, der in
der Regel die Aufgabe der Kinderbetreuung auf seine Frau
delegiert hat.
Stichwort Bridging: Das von Ihnen vorgeschlagene
Bridgesystem für ältere Arbeitnehmer kann nicht kostenneutral
sein, weil jede vorzeitige Ausgliederung älterer Arbeitnehmer zu
hohen gesamtgesellschaftlichen Kosten führt. In jedem Fall gehen
die Investitionen in die Ausbildung dieser Arbeitnehmer dem
Arbeitsmarkt verloren. Dieses Geld fehlt uns an anderer Stelle,
z.B. für Kinderbetreuung. Da faktisch nur Männer, die eine
ununterbrochene Erwerbsbiographie nachweisen können, sich das
Bridgesystem leisten können, wird hier wieder ein Vorruhestand
für Männer eingeführt, auf Kosten der nachwachsenden Generation.
Der djb fordert Sie auf, die Auswirkungen der Vorschläge auf
Frauen und typisch weibliche Erwerbsbiographien zu bedenken. Das
Ziel der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt wird durch die
Vorschläge nicht befördert, sondern rückt in noch weitere Ferne.
Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, wie der Titel der
Kommission es verspricht, können ohne das weibliche
Arbeitskräftepotential nicht gestaltet werden. Gerade dazu sind
die bisher bekannt gewordenen Vorschläge jedoch mehr als
enttäuschend. Weil Frauen auf dem Arbeitsmarkt unterrepräsentiert
sind, hätte es im Interesser aller - auch und gerade der
Unternehmen - von Anfang an besonderer Überlegungen bedurft, wie
Frauen besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Eine
moderne Gesellschaft kann es sich nicht erlauben, auf die
Kreativität und das Potential von gut ausgebildeten Frauen zu
verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Juristinnenbund
| gez. Margret Diwell Präsidentin | Dr. Christine Fuchsloch Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich |
Der djb wird zu diesem Offenen Brief eine Presseerklärung
verfassen.