hier: zum Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Streichung des § 32 Abs. 7 Satz 6 EStG
Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass die
Übergangsregelungen zum Haushaltsfreibetrag auch für diejenigen
zur Anwendung kommen sollen, die erst nach dem
Veranlagungszeitraum 2001 zu Alleinerziehenden geworden sind.
Vier Fünftel der von der Abschmelzung bzw. Abschaffung des
Haushaltsfreibetrages Betroffenen sind tatsächlich
Alleinerziehende, die ohne wirtschaftliche Gemeinschaft mit dem
anderen Elternteil für Kinder sorgen. Allerdings wird diese
Gruppe auch bei Erweiterung der Übergangsregelungen bei der
Einkommensbesteuerung nicht angemessen entlastet. Der Deutsche
Juristinnenbund erinnert in diesem Zusammenhang an seine zentrale
Forderung, für alle Eltern die vollständige Absetzbarkeit von
erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten zuzulassen. Der
Gesetzgeber sollte daher umgehend die Begrenzung der
Abzugsmöglichkeit für Betreuungskosten auf 1.500 Euro, soweit sie
1.548 Euro überschreiten, ersatzlos aufheben. Außerdem ist die
Ehebesteuerung zu Gunsten einer besseren Berücksichtigung der
Kinderkosten zu reformieren.
10. April 2002
| Margret Diwell Präsidentin | Dr. Margarete Schuler-Harms Stellv. Vorsitzende der Kommission Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht | |
| Sabine Overkämping Stellv. Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich |