Stellungnahme: 02-08


zur Öffentlichen Anhörung zu dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes - BT-Drs. 14/8286

Information vom

 

 

hier: zum Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

GRÜNEN auf Streichung des § 32 Abs. 7 Satz 6 EStG

 

 

 

 

Der Deutsche Juristinnenbund begrüßt, dass die

Übergangsregelungen zum Haushaltsfreibetrag auch für diejenigen

zur Anwendung kommen sollen, die erst nach dem

Veranlagungszeitraum 2001 zu Alleinerziehenden geworden sind.

Vier Fünftel der von der Abschmelzung bzw. Abschaffung des

Haushaltsfreibetrages Betroffenen sind tatsächlich

Alleinerziehende, die ohne wirtschaftliche Gemeinschaft mit dem

anderen Elternteil für Kinder sorgen. Allerdings wird diese

Gruppe auch bei Erweiterung der Übergangsregelungen bei der

Einkommensbesteuerung nicht angemessen entlastet. Der Deutsche

Juristinnenbund erinnert in diesem Zusammenhang an seine zentrale

Forderung, für alle Eltern die vollständige Absetzbarkeit von

erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten zuzulassen. Der

Gesetzgeber sollte daher umgehend die Begrenzung der

Abzugsmöglichkeit für Betreuungskosten auf 1.500 Euro, soweit sie

1.548 Euro überschreiten, ersatzlos aufheben. Außerdem ist die

Ehebesteuerung zu Gunsten einer besseren Berücksichtigung der

Kinderkosten zu reformieren.

 

 

 

 

10. April 2002

 

 

Margret Diwell
Präsidentin
 Dr. Margarete Schuler-Harms
Stellv. Vorsitzende der Kommission
Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht
  Sabine Overkämping
Stellv. Vorsitzende der Kommission
Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich