Stellungnahme: 01-30


zur Lage in Afghanistan

Information vom

Angesichts der seit langem der internationalen Staatengemeinschaft bekannten Diskriminierung von Frauen in Afghanistan, auf die schon 1996 der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner Resolution 1076 (1996) über die Situation in Afghanistan1 hinwies, nimmt der djb zu der derzeitigen und künftigen Situation der Frauen in Afghanistan wie folgt Stellung:


1. Derzeitige Situation der weiblichen Zivilbevölkerung und Flüchtlinge während des bewaffneten Konflikts

Der djb ist mit der Resolution 1325 (2000) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2000 der Auffassung, dass die Zivilbevölkerung, insbesondere aber Frauen und Kinder, in bewaffneten Konflikten am meisten - auch als Flüchtlinge - beeinträchtigt werden. Die Durchsetzung des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte, die die Rechte von Frauen und Kindern schützen, ist während des Konflikts dringend erforderlich.
So wies der Präsident des Sicherheitsrates auf der 4125. Sitzung vom 7. April 2000 erneut auf die fortgesetzten schweren Verstöße gegen die Menschenrechte von Frauen und Mädchen und die gegen sie gerichteten Diskriminierungen in allen Gebieten Afghanistans hin.2 Ferner warnte die UN-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson angesichts des aktuellen Siegeszugs der Nordallianz vor Menschenrechtsverletzungen, da es jedes Mal "schreckliche Massaker an Zivilisten, Vergewaltigungen von Frauen und Racheakte der Zerstörung" gegeben habe, wenn in Afghanistan Gebiete an neue Herrscher gefallen seien.3
Die Lebensbedingungen für Frauen in Afghanistan waren auch vor den Bombardierungen des Landes katastrophal. Durch die Bombardierungen und den Bodenkrieg wird diese Lage noch verschärft. Die Hungerkatastrophe und der Ausfall der medizinischen Versorgung, die durch den bewaffneten Konflikt verstärkt wurden, werden die weibliche Bevölkerung besonders hart treffen.


2. Künftige Situation der Frauen in Afghanistan

Derzeit beginnen auf internationaler Ebene Vorbereitungen, den Vereinten Nationen eine zentrale Rolle für einen zivilen und demokratischen Wiederaufbau Afghanistans zukommen zu lassen. Die Bundesrepublik will sich hieran beteiligen.
Der djb hält es deshalb für unerlässlich, besonders die Erfahrungen aus den Einsätzen der Vereinten Nationen und der Nato in Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo4 einzubeziehen.
Der djb begrüßt, dass die Bundesregierung davor gewarnt hat, die Nordallianz nach einem Ende des Taliban-Regimes alleine die Regierung Afghanistans stellen zu lassen, da auch diese in der Vergangenheit gegen die Menschenrechte der Frauen verstoßen hat.5 Der djb teilt jedoch nicht die Ansicht der Bundesregierung, dass es ausreicht, eine künftige Regierung auf eine breite Basis im Rahmen einer repräsentativen ethnischen Zusammensetzung zu stellen.
Der djb ist mit der Resolution 1325 (2000)6 des UN-Sicherheitsrats vielmehr der Ansicht, dass auch Frauen eine zentrale Rolle in der Verhinderung und Lösung von Konflikten und im Aufbau des Friedens darstellen und daher ihre gleichberechtigte Mitwirkung und Teilnahme bei Friedens- und Sicherheitsmaßnahmen erforderlich ist. Der djb begrüßt, dass sich der UN-Sicherheitsrat anlässlich des Geburtstags dieser Resolution Ende Oktober mit Vertreterinnen von UNIFEM, Frauen aus Afghanistan, dem Kosovo, Osttimor und der Republik Kongo traf, um deren Umsetzung zu erörtern und schließt sich der Forderung der Sonderberaterin des UN-Generalsekretärs für Geschlechterfragen und die Förderung von Frauen (Angela Davis) an, Frauen stärker als bisher bei der Planung für die Zukunft Afghanistans zu beteiligen. Der djb fordert daher, dass bei der anstehenden Lösung der Konflikte in Afghanistan die Inhalte der Resolution 1325 (2000) umgesetzt werden.


3. Forderungen des djb im einzelnen

Angesichts dieser Situation fordert der djb alle Beteiligten auf:

  • Sorge zu tragen für die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen Männern und Frauen hinsichtlich jeglicher politischer, militärischer und sozio-ökonomischer Entscheidungen sowie die Einrichtung von Gleichbehandlungs-Beauftragten auf allen militärischen, polizeilichen, politischen und administrativen Entscheidungsebenen;
  • die sofortige Veranlassung von sogenannten Gender-Trainings zur Sensibilisierung im Hinblick auf geschlechterspezifische Probleme, insbesondere bezüglich spezifischer Menschenrechtsverletzungen an Frauen in Kriegs- und Nachkriegsstrukturen, für alle Mitglieder des Militärs, der Polizei und ziviler Friedenskräfte, deren Einsatz innerhalb oder an den Grenzen Afghanistans zu erwarten ist;
  • die Errichtung eines Verhaltenskodexes (Code of Conduct) zur Vorbeugung von zu befürchtenden Menschenrechtsverletzungen an Frauen durch militärische oder auch zivile Mitarbeiter des bevorstehenden Einsatzes innerhalb oder an den Grenzen Afghanistans sowie die Ächtung der Beteiligung an erzwungener Prostitution und die Beachtung von sogenannten saver-sex-Praktiken;
  • Frauen zu ernennen für alle wesentlichen Entscheidungspositionen, insbesondere bei der Rekrutierung aller für eine friedensschaffende sowie friedenserhaltende Mission in Betracht kommender Posten sowohl auf militärischem als auch auf nichtmilitärischem Gebiet, zumindest aber für einen hinreichenden Anteil an Frauen in diesen Positionen Sorge zu tragen;
  • besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass Hilfsgüter auch die weibliche afghanische Bevölkerung im erforderlichen Maße erreichen, insbesondere sicherzustellen, dass alleinlebende Frauen hinreichenden Zugang zu Hilfsgütern erhalten;
  • Soforthilfemaßnahmen für traumatisierte Frauen in sämtlichen Flüchtlingseinrichtungen bereitzustellen, insbesondere Ärztinnen und Psychologinnen, die Erfahrung in der Arbeit mit kriegstraumatisierten Frauen haben unter Einbeziehung afghanischer Fachfrauen und Frauen-Nichtregierungsorganisationen;
  • die Sicherstellung der notwendigen medizinischen - insbesondere gynäkologischen - Versorgung für Frauen und Mädchen in sämtlichen Flüchtlingseinrichtungen durch für die Folgen von Menschenrechtsverletzungen an Frauen und Mädchen sensibilisierte medizinische Fachkräfte unter Einbeziehung afghanischer Fachfrauen und Frauen-Nichtregierungsorganisationen;
  • die Sicherstellung der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen an Frauen während des Taliban-Regimes, während des kriegerischen Konflikts innerhalb Afghanistans sowie während der Wiederaufbauphase durch hinreichende Unterstützung und Schutz nationaler und internationaler Frauenorganisationen sowie aussagebereiter betroffener Frauen;
  • die Einbeziehung von Frauen in den Aufbau einer neuen Regierung, etwa durch Einbeziehung und Konsultation von bestehenden Frauenrechtsorganisationen, wie Rawa (Revolutionäre Vereinigung der Frauen Afghanistans), AWC (Afghanischer Frauenrat) und SO (Shuhada Organisation);
  • das Hinwirken auf die Errichtung einer demokratischen Verfassung, die Frauen und Männern gleiche Rechte verleiht; die Verankerung des Grundsatzes der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen in allen Gebieten der Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung sowie die Aufhebung aller von den Taliban gegen afghanische Frauen ausgesprochenen Verbote;
  • die Gewährung von finanziellen Hilfsmaßnahmen zum Wiederaufbau ausschließlich für Projekte, bei denen die Gleichbehandlung zwischen Männer und Frauen sichergestellt ist sowie die besondere Unterstützung von Projekten, in welchen afghanischen Frauen zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit verholfen werden soll.

27. November 2001

Margret Diwell
Präsidentin
 Maren Thomsen
Vorsitzende der Kommission
Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht

 



1 UN Doc. S/RES/1076 (1996).
2 UN Doc. S/PRST/2000/12.
3 Frankfurter Rundschau online 14.11.2001.
4 Niedergelegt in dem conference Report des Odysseus Projekts der Europäischen Union, Rape is a war crime - How to support the survivors - Lessons from Bosnia - Strategies for Kosovo von 1999.
5 FAZ, 20. Oktober 2001, Nr. 244, S. 6.
6 UN Doc. S/RES/1325 (2000).