Stellungnahme: 01-28


des djb zur Debatte über die Zukunft Europas

Stellungnahme vom

Der djb begrüßt die vorbereitenden Arbeiten zur Erklärung von Laeken.
Nach Auffassung des djb ist es sinnvoll, zur Vorbereitung der nächsten Regierungskonferenz (2004) einen Konvent einzuberufen, der die Arbeit im Frühjahr 2002 aufnimmt. Die Erfahrungen mit den Konventsarbeiten zur Erarbeitung einer Grundrechtscharta haben gezeigt, dass ein Gremium, das sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Regierungen, der Kommission, der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlamentes zusammensetzt, eine Debatte in ganz Europa in Gang setzen kann.
Der djb ist der Ansicht, dass eine ernsthafte, fruchtbare und von ehrgeizigen Zielen getragene Debatte über die Zukunft der Europäischen Union absolut unabdingbar ist. Er vertritt die Auffassung, dass neben den in der Erklärung von Nizza festgelegten Themen - Konkretisierung der Kompetenzabgrenzung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips, Status der Grundrechtscharta1, Vereinfachung der Verträge und die Rolle der nationalen Parlamente - weitere Themen im Konvent und in der anschließenden Regierungskonferenz beraten werden müssen. Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen im Mitentscheidungsverfahren, das eine deutlich größere demokratische Legitimation aufweist, muss geprüft werden, ob die Anwendung dieses Verfahrens nicht noch weiter ausgeweitet werden kann. Gleichfalls sollte erwogen werden, ob die Entscheidung im Rat mit qualifizierter Mehrheit nicht zur Regel werden kann. Dies gilt vor allem für den Bereich Justiz und Inneres, in dem weitere Integrationsschritte unabdingbar sind. Der djb hofft, dass es bei der Außen- und Sicherheitspolitik ebenfalls zu einer engeren und effektiveren Zusammenarbeit kommen wird.
Der djb wünscht, dass das Ergebnis der Debatte zur Zukunft Europas den gemeinschaftlichen Besitzstand nicht gefährdet, respektiert und den anstehenden Anforderungen entsprechend weiterentwickelt. Der djb spricht sich schon jetzt dafür aus, dass das Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit deutlich vereinfacht werden muss, um für eine weitere Integration Weichen stellen zu können.
Der djb begrüßt die Überlegungen zur Einbeziehung der Bürgergesellschaft durch ein Bürgerforum. Es ist unter den Aspekten Partizipation und Legitimität wichtig, die Zivilgesellschaft konkret in die Arbeiten des einzuberufenden Konvents einzubinden. Der djb meldet hiermit schon jetzt sein Interesse an und wird den Konvent mit fundierten Stellungnahmen begleiten.
Es ist in diesem Zusammenhang wünschenswert, dass auch die Arbeiten des Konvents zur Zukunft Europas wie diejenigen zur Grundrechtscharta von den Bürgerinnen und Bürgern verfolgt werden können. Die zeitnahe Einstellung aller Verhandlungsdokumente ins Internet hat sich dabei als hilfreich erwiesen und sollte dem Erfordernis der Transparenz entsprechend wieder erfolgen.
Der djb fordert eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern im Konvent. Er erwartet, dass das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente diesem Erfordernis bei der Benennung der jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter problemlos Rechnung tragen können. Hinsichtlich der Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten und der Kommission wäre die Benennung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern hilfreich, um dem Erfordernis der geschlechtsparitätischen Besetzung eines Konvents, der über die Zukunft Europas diskutiert, Rechnung tragen zu können.

8. November 2001

Margret Diwell
Präsidentin
 Maren Thomsen
Vorsitzende der Kommission
Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht
  Sabine Overkämping
Stellv. Vorsitzende der Kommission
Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht

 



1 In seiner Stellungnahme zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 5. Mai 2000 hat der djb die Einbin-dung der Grundrechtscharta in den EUV gefordert.