Stellungnahme: 01-14


djb fordert Nachbesserungen beim Job-AQTIV-Gesetz

Stellungnahme vom

 

 

Die Bundesregierung stellt die neue Versicherungspflicht während

der Mutterschutzfristen und der Kindererziehungszeiten als

besonders frauen- und familienfreundlich dar. Geschätzte Kosten

für den den Bund und die Krankenkassen: 310 Millionen Euro

jährlich ab dem Jahr 2007. Nach Auffassung des djb ist die

Versicherungspflicht kein frauenpolitischer Fortschritt. Unter

dem Deckmantel der "Familienförderung" wird der allgemeine

Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit subventioniert, ohne dass

das Geld wirklich kindererziehenden Eltern, vor allem Frauen als

Berufsrückkehrerinnen zu Gute kommt. "Natürlich müssen

Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten für das Arbeitslosengeld

und die Arbeitslosenhilfe zählen", erklärte die Sprecherin

des djb, Dr. Christine Fuchsloch, anlässlich der Anhörung

in Berlin. "Dafür ist jedoch keine Versicherungspflicht

erforderlich. Der Gesetzgeber könnte eine Regelung aufgreifen,

die bis 1997 galt. Damals wurden Mutterschutz- und

Kindererziehungszeiten den Beitragszeiten gleichgestellt."

 

 

 

 

Auch sonst muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Besonders

ärgerlich: Der Gesetzentwurf orientiert sich häufig an

klassischen Rollenstereotypen. Alleinerziehende und Eltern, die

ihre Kinder partnerschaftlich erziehen, werden gegenüber den so

genannten Hausfrauenehen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld

und -hilfe nach der Kindererziehung benachteiligt. Damit

konterkariert das Arbeitsförderungsrecht die partnerschaftliche

Elternzeit, die gerade durch eine Änderung des

Bundeserziehungsgeldgesetzes eingeführt wurde.

 

 

Berlin, den 15. Oktober 2001

 

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Christine Fuchsloch

Vorsitzende der djb-Kommission "Familienlastenausgleich"

Tel. 030/4432700 (djb-Geschäftsstelle)