Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) warnt, dass die geplanten Kürzungen beim Wohngeld vor allem Alleinerziehende – und damit überwiegend Frauen – sowie ihre Kinder treffen werden. Derzeit sind nach einem Vorschlag des Familienministeriums insbesondere drei Maßnahmen geplant: Das Wohngeld wird 2027 nicht wie üblich an Preissteigerungen angepasst, die Heizkostenkomponente wird halbiert und das Einkommen wird in der Formel zur Berechnung des Wohngeldes stärker berücksichtigt.
„Die Kürzungen verschärfen die soziale Not von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Gerade das Wohngeld soll das verhindern – und wird gebraucht, solange wirksame Maßnahmen gegen hohe Wohnkosten fehlen“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.
Der Gesetzentwurf soll Kosten einsparen und dem Bürokratieabbau dienen. Er setzt jedoch mit dem Wohngeld bei einer Leistung an, die insbesondere für Alleinerziehende existenziell ist: Sie müssen aus nur einem Einkommen Miete, Nebenkosten und die Versorgung ihrer Kinder stemmen. Nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes liegt die Wohnarmutsquote von Alleinerziehenden bei 40,1 Prozent. Armutsbetroffene geben durchschnittlich 44 Prozent ihres Einkommens fürs Wohnen aus. Wohngeld und Kinderzuschlag hängen eng zusammen: Erst beide Leistungen zusammen sichern Familien mit geringem Einkommen ein Auskommen über der Grundsicherungsschwelle. Fällt das Wohngeld weg, reicht das übrige Einkommen oft nicht mehr aus und der Kinderzuschlag entfällt auch. Käme jetzt noch eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss hinzu, würde sich die Lage der betroffenen Familien weiter verschärfen. Die erhofften Einsparungen wären dabei gering – stattdessen wären am Ende mehr Familien auf Grundsicherung angewiesen.
„Hier wird nicht Bürokratie abgebaut, sondern Gleichstellung. Das Wohngeld zulasten von Alleinerziehenden zu kürzen, spart nur auf den ersten Blick. Es gibt Alternativen, die nicht auf Kosten von Frauen gehen, wie den gemeinwirtschaftlichen Wohnungsbau und eine wirksame Mietpreisregulierung. Das entlastet den Bundeshaushalt langfristig und dauerhaft weit mehr, als es kurzfristige Kürzungen je einbringen werden“, sagt Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich.
Der djb fordert daher: Die reguläre Wohngeldanpassung darf 2027 nicht ausgesetzt werden. Die Heizkostenkomponente muss an die tatsächlichen Heizkosten angepasst werden. Die Anspruchsvoraussetzungen dürfen nicht verschlechtert und die Auszahlung insbesondere für Menschen in Trennungs- und Konfliktsituationen nicht erschwert werden.