Pressemitteilung: 26-28


Rückschritt für gleichberechtigte Elternzeit – geplante Elterngeld-Reform verschärft Betreuungslücken

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt jeden Anreiz für Väter, sich an Erziehungsarbeit zu beteiligen, kritisiert aber die angekündigten Reformpläne des Bundesfamilienministeriums zum Elterngeld. Die geplante leichte Erhöhung (Mindestbetrag von 300 € auf 330 € und Höchstbetrag von 1.800 € auf 1.900 €) liegt deutlich unter der Inflationsbereinigung und die maximale Bezugsdauer soll auf 12 Monate verkürzt werden.

„Wir brauchen Gleichberechtigung auch bei der Sorge für Kinder, aber keine Kürzung des Elterngelds für Mütter, die weiter all die Lasten tragen. Was hier an Gleichstellung gewonnen wird, macht die Kürzung der Bezugsdauer wieder zunichte,“ erklärt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Es ist sinnvoll, die sog. Partnermonate zu erhöhen, um mehr gemeinsame Sorgeverantwortung zu erreichen. Die Verkürzung ist aber das falsche Signal.  Mütter erhalten nur noch höchstens 9 Monate Elterngeld, unabhängig davon, ob der Vater 3 Monate Elternzeit nimmt; Alleinerziehende erhalten nur noch höchstens 12 Monate. Das verschärft die Belastung von Familien und geht auf Kosten der Frauen. Die Kürzung des Elterngelds auf maximal 12 Monate trifft Familien in der Phase des Übergangs in die Kindertagesbetreuung – und hier entsteht eine Lücke. Ein Kitaplatz mit gesicherter Eingewöhnung steht oft erst ab dem 14. Lebensmonat zur Verfügung; die Eingewöhnung beginnt meist im 13. Lebensmonat und dauert 8 bis 12 Wochen. Endet das Elterngeld bereits nach 12 Monaten, ist zu befürchten, dass Frauen diese Betreuungslücke schließen müssen, da ihnen nach wie vor die Sorgeverantwortung zugeschrieben wird und der Ausfall eines geringeren Einkommens leichter zu verkraften ist.

„Wer will, dass Frauen wirtschaftlich unabhängig werden, darf ihnen nicht ausgerechnet die Monate streichen, die den Übergang zurück in den Beruf absichern,“ betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission für soziale Sicherung, Familienlastenausgleich.

Für Alleinerziehende wiegt die Kürzung noch schwerer. Sie müssen ihr Kind bereits mit 9 oder 10 Monaten in eine Kindertagesbetreuung geben oder die Zeit der Eingewöhnung ohne Einkommen bewältigen. Der Gesetzgeber anerkennt selbst an anderer Stelle – im neuen SGB II, dass Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes kein Jobangebot annehmen müssen, um ihr Kind betreuen zu können. Diese Weichenstellung sollte auch hier leitend sein. Das Reformvorhaben befindet sich noch in der Ressortabstimmung.

Der djb fordert die Bundesregierung auf, das Elterngeld nicht zu kürzen, an die tatsächliche Preisentwicklung seit 2007 anzupassen und Anreize zu schaffen, damit sich Väter stärker an der Sorgearbeit beteiligen.