Pressemitteilung: 26-26


„Nur Ja heißt Ja“ – Sexualstrafrecht jetzt reformieren

Information vom

Das Sexualstrafrecht ist seit Langem reformbedürftig. Die am 10. Juli 2026 zur Abstimmung stehende Entschließung des Bundesrats greift dies auf; gefragt ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, um endlich ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht zu normieren, nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“.  

„Es sollte selbstverständlich sein, sexuelle Selbstbestimmung wirksam zu schützen. Genau darauf beruht die Forderung ‚Nur Ja heißt Ja‘. Die Initiative im Bundesrat hat breite Zustimmung verdient“, sagt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Das deutsche Sexualstrafrecht basiert seit 2016 auf dem Ansatz „Nein heißt Nein“. Das war ein wichtiger Schritt, doch er genügt nicht. Der djb setzt sich daher seit Langem für eine Weiterentwicklung des Rechts ein. Maßgeblich muss sein, ob die Beteiligten sexuellen Handlungen zustimmen. Nur so kann die Lücke geschlossen werden, in der sexuelle Übergriffe stattfinden, aber straflos blieben.

„Mit einem ‚Nur Ja heißt Ja‘-Modell könnten Fälle erfasst werden, in denen Betroffene in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt werden, aber passiv bleiben oder in eine Schockstarre fallen.  Das ist ein wichtiger Schritt für den effektiven strafrechtlichen Schutz Betroffener“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Am 10. Juli 2026 wird der Bundesrat über einen entsprechenden Entschließungsantrag beraten. Der djb fordert die Länder auf einem moderneren, konsensbasierten Sexualstrafrecht zuzustimmen – wichtiges Signal an die Bundesregierung, hier tätig zu werden.