Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt mit einem aktuellen Policy Paper Stellung zur aktuellen Debatte um die Behandlung des Sexualstrafrechts als Pflichtfachstoff in der juristischen Ausbildung. Der djb begrüßt die Aufmerksamkeit für das Thema, warnt jedoch vor isolierten Maßnahmen: Geschlechtsspezifische Gewalt muss ebenso wie sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung sowie Regeln gegen Diskriminierung systematisch in Studium und Referendariat verankert werden.
„Eine zukunftsfähige juristische Ausbildung muss dazu befähigen, mit geschlechtsspezifischer Gewalt umzugehen. Nur dann wird der Rechtsstaat die Betroffenen wirksam schützen können“, betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.
Bisher wird das Sexualstrafrecht in Studium und Referendariat nur selten behandelt und kompetent vermittelt; zudem fehlt weithin eine Ausbildung zu Regeln gegen Diskriminierung und der eigenen Kompetenz, vorurteilsfrei zu handeln. Auch empirische Erkenntnisse etwa aus Psychologie und Sozialwissenschaften werden kaum einbezogen. Damit wird die Ausbildung den Anforderungen nicht gerecht.
„Deutschland ist völker- und europarechtlich verpflichtet, Jurist*innen geschlechter- und traumasensibel auszubilden – diesen Verpflichtungen kommt Deutschland bislang aber nicht nach“, erklärt Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Reproduktive Gerechtigkeit.
Geschlechtsspezifische Gewalt ist zugleich ein Querschnittsthema der juristischen Praxis und erfordert entsprechende Kompetenzen in sämtlichen Rechtsbereichen. Es reicht aber nicht, nur abstrakte Norminhalte zu vermitteln, sondern auch die reale Praxis.
„Es braucht Wissen über Beweisprobleme, Anzeigehürden, Vernehmungssituationen und effektiven Opferschutz – sonst wird die Realität der Verfahren verkannt“, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Kommission Strafrecht.
„Nur die Ausweitung des Pflichtfachstoffs greift zu kurz. Es gilt, geschlechtsspezifische Gewalt systematisch, also intra- und interdisziplinär sowie traumasensibel in der juristischen Ausbildung zu verankern“, betont Lilian Langer, stellvertretende Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf.
Die Vermittlung entsprechender Inhalte sollte von Prüfungssituationen entkoppelt werden. Der djb fordert verbindliche curriculare Mindeststandards, bundeseinheitliche Leitlinien auch zur Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben. Das sollte Teil einer umfassenden Reform der juristischen Ausbildung sein.