Aus aktuellem Anlass stellt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in einem Policy Paper klar: Gemischt-konfessionelle Krankenhäuser dürfen Schwangerschaftsabbrüche nicht pauschal verweigern. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist verfassungsrechtlich und menschenrechtlich vorgegeben und die Länder sind schon lange verpflichtet, die Versorgung zu sichern. Daran fehlt es bislang. Es sind also keine Ausnahmen gefragt, sondern eine gute und verlässliche Versorgung von Frauen in Not.
„Reproduktive Selbstbestimmung lebt davon, dass Schwangere bestmöglich versorgt werden – unabhängig von Wohnort und Krankenhausträgerstruktur“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.
Die Pflicht der Bundesländer, eine sichere und zugängliche Versorgung zu bieten, ergibt sich aus geltendem Recht, wird aber bislang nicht erfüllt. Wenn Einrichtungen Leistungen einstellen, geraten ganze Regionen ins Versorgungsdefizit. Selbst medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche, die nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig sind, sind dann für die Frauen nicht mehr erreichbar. So wird der staatliche Schutzauftrag gegenüber Schwangeren in Notlagen unterlaufen.
„Versorgungslücken müssen jetzt geschlossen und nicht ausgebaut werden. Auch Konfessionen dürfen nicht über Grundrechte entscheiden“, betont Prof. Dr. Liane Wörner, Vorsitzende der Kommission Reproduktive Gerechtigkeit im djb.
Im Rahmen von Zusammenschlüssen evangelischer und katholischer Krankenhäuser versuchen diese derzeit, zwar an der Versorgung teilzuhaben, aber dennoch pauschal die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen zu verweigern und diese auch Angestellten zu verbieten. Der djb erläutert in einem Policy Paper, warum dies mit verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar ist. Zugleich bekräftigt der djb seine Forderung nach einer Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, zugunsten echter reproduktiver Gerechtigkeit.