Pressemitteilung: 25-59


Rückschritt bei der Gleichstellung: djb lehnt geplante Vaterschaftsreform ab

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) lehnt in einer aktuellen Stellungnahme den Entwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ ab. Mit dem Gesetz soll Kindern, die in ein sogenanntes Aufenthaltsrechtsgefälle ihrer Eltern hineingeboren werden, die familienrechtliche Absicherung von Geburt an verwehrt werden. Künftig wäre eine Vaterschaftsanerkennung nicht mehr allein durch die Zustimmung der Mutter wirksam, sondern müsste zusätzlich von der Ausländerbehörde genehmigt werden – ein massiver Eingriff in die Rechte von Familien und ein gleichstellungspolitischer Rückschritt.

„Statt binationale Eltern unter Generalverdacht zu stellen, braucht es ein Familienrecht, das alle Kinder von Geburt an gleichermaßen absichert“, sagt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Bis zur behördlichen Zustimmung wären betroffene Kinder rechtlich nur durch einen Elternteil abgesichert und könnten bei der Geburt nie einen rechtlichen Vater erhalten. Das ist dramatisch, denn an der rechtlichen Elternschaft hängen sämtliche Rechte des Kindes – etwa das Sorge-, Unterhalts- und Erbrecht. Das verletzt den Schutzauftrag des Grundgesetzes sowie europäische menschenrechtliche Standards. „Es ist verfassungsrechtlich problematisch und gleichstellungspolitisch falsch, in diesen Familienkonstellationen jede Vaterschaftsanerkennung pauschal von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig zu machen“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb.

Die Stellungnahme unterstreicht, dass es bereits mildere und wirksame Mittel gibt, die Ziele des Gesetzgebers zu erreichen: Eine bessere Umsetzung des geltenden § 1597a BGB würde genügen, um auffällige Konstellationen zu prüfen, ohne Familien generell zu belasten. „Entscheidend ist, dass Standesämter und andere beurkundende Stellen so ausgestattet und geschult werden, dass sie geltendes Recht verlässlich anwenden können, statt neue Hürden für Familien zu schaffen“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Der djb fordert die Bundesregierung auf, den Entwurf zurückzuziehen und stattdessen Lösungen zu entwickeln, die den Schutz des Familienrechts für alle Familien sicherstellen und keine neuen strukturellen Diskriminierungen schaffen.