Pressemitteilung: 25-50


Schwangerschaftsabbruch neu regeln: djb begrüßt Debatte in Schleswig-Holstein

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag heute in einer Anhörung des Sozialausschusses über eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs berät. In der aus diesem Anlass veröffentlichten Stellungnahme betont der djb: Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt – aber er greift noch zu kurz. „Es ist höchste Zeit, dass auch auf Landesebene klar wird: Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern eine Gesundheitsfrage“, sagt Dr. Eva-Maria Kellermann, Vorsitzende des djb-Landesverbands Schleswig-Holstein.

Der Entwurf sieht vor, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen nach einer verpflichtenden Beratung nicht mehr im Strafgesetzbuch (StGB), sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) zu regeln. Die bisher vorgeschriebene Wartezeit von drei Tagen soll entfallen. Das sind überfällige Maßnahmen, die schwangeren Personen den Zugang zum Abbruch ohne Stigmatisierung ermöglichen. Auch die Anerkennung des Eingriffs als rechtmäßig ermöglicht es, dass Kosten künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Bisher müssen viele Betroffene den Eingriff selbst bezahlen, was die Belastungen in dieser schwierigen Lebenssituation für viele unzumutbar und unfair verschärft.

Der Gesetzesentwurf enthält allerdings weiterhin strafrechtliche Vorschriften, die unklar formuliert sind und Unsicherheit schaffen – etwa der neue § 218 Absatz 3 StGB-E (Entwurf des Strafgesetzbuchs), und ordnet Schwangerschaftsabbrüche unter die „Straftaten gegen das Leben“ ein. Das stigmatisiert die Betroffenen. Er sollte entfallen.

Zugunsten tatsächlicher Gleichberechtigung auch im Umgang mit Schwangerschaften fordert der djb, dass Schwangerschaftsabbrüche als Teil der regulären Gesundheitsversorgung anerkannt werden – und nicht länger als Ausnahme behandelt, die mit Strafe bedroht ist. Die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft muss bei der betroffenen Person selbst liegen, bis zur Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Körpers.

„Ein zeitgemäßes Gesetz braucht keine halben Lösungen, sondern einen klaren Perspektivwechsel: Weg von der Kontrolle hin zu echter reproduktiver Selbstbestimmung“, so Céline Feldmann, Vorsitzende der interdisziplinären Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Der djb setzt sich seit Jahren für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein – gemeinsam mit vielen weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Anfang. Sachlich angemessen ist es, auch die nächsten Schritte konsequent zu gehen.