Pressemitteilung: 25-40


Bayerns Modernisierungsgesetz: Rückschritt für die Gleichstellung

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Viertes Modernisierungsgesetz vorgelegt und kritisiert darin scharf die geplante Abschaffung der Berichtspflicht zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst. Die Bayerische Staatsregierung hat den Gesetzentwurf bereits am 24. Juli 2025 beschlossen – noch während die Frist zur Verbändeanhörung zum Referentenentwurf lief. Der Entwurf sieht vor, Art. 21 des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes zu streichen und damit die bislang verpflichtende Berichterstattung der Staatsregierung an den Landtag zur Umsetzung der Gleichstellung ersatzlos abzuschaffen.

„Gerade in einer Zeit, in der Gleichstellung wieder verstärkt unter politischen Druck gerät, wäre der Wegfall der Berichtspflicht ein fatales Signal“, sagt Renate Maltry, Vorsitzende der Regionalgruppe München/Südbayern des djb.

Die Staatsregierung begründet die Abschaffung mit Bürokratieabbau und verweist auf die Möglichkeit einer freiwilligen Berichterstattung. Der djb hält dies für verfassungsrechtlich bedenklich: Der Bericht dient der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrags zur tatsächlichen Gleichstellung nach Art. 118 der Bayerischen Verfassung sowie Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz. Ohne regelmäßige Berichte fehlt es dem Landtag an den nötigen Grundlagen, um strukturelle Benachteiligungen zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.

„Gleichstellung ist kein Randthema, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung – ohne Berichtspflicht fehlt dem Gesetzgeber die Grundlage für effektives Handeln“, sagt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung des djb.

Aus Sicht des djb würde die ersatzlose Streichung nicht nur Transparenz verhindern, sondern auch die demokratische Debatte erschweren. In einer Zeit zunehmender Desinformation sei es unerlässlich, faktenbasierte Informationen über den Stand der Gleichstellung öffentlich zugänglich zu machen. Der djb fordert den Bayerischen Landtag daher auf, die Berichtspflicht beizubehalten und seiner Verantwortung für die tatsächliche Gleichstellung nachzukommen.