Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen ein Sexkaufverbot ausgesprochen. „Sexarbeiter*innen brauchen Schutz, Rechte und Zugang zu sozialer Absicherung und keine Kriminalisierung“, betont die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.
Nach Auffassung des djb ist wissenschaftlich nicht belegt, dass ein Sexkaufverbot die erheblichen Risiken von Prostitution, wie Ausbeutung oder Gewalt, verringert. Vielmehr geht die Verdrängung der Prostitution in weniger sichtbare Bereiche mit einem erhöhten Gesundheits- und Gewaltrisiko für Sexarbeiter*innen einher. Eine pauschale Kriminalisierung des Sexkaufs im Sinne des sogenannten Nordischen Modells greift schwerwiegend in die Grundrechte von Sexarbeiter*innen ein. Der djb lehnt ein pauschales Sexkaufverbot daher aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ab.
Die Debatte um ein Sexkaufverbot berührt grundlegende Fragen der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und des Autonomieverständnisses von Sexarbeiter*innen. Der djb erkennt an, dass Sexarbeit als hochgradig vergeschlechtlichtes Phänomen problematische Implikationen für das Geschlechterverhältnis und den staatlichen Gleichstellungsauftrag mit sich bringt. Nicht alle Formen von Sexarbeit dürfen indes pauschal als unfreiwillig eingestuft werden. Ein Sexkaufverbot, wie es beispielsweise von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gefordert wird, würde Nachfragende kriminalisieren und damit einen Markt zu regulieren versuchen, dessen Vielgestaltigkeit und Komplexität damit nicht erfasst wird.
„Eine Unterscheidung zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und Zwangsprostitution ist nicht nur tatsächlich möglich, sondern auch rechtlich erforderlich, um den notwendigen Schutz zu gewährleisten, ohne Grundrechte zu beschneiden“, erklärt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Kommission für Strafrecht im djb.
„Wir erwarten, dass die für diesen Sommer angekündigte Evaluierung des Prostituierten-schutzgesetzes Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des grundsätzlich sachgerechten Regulierungsmodells bieten wird“, unterstreicht Dr. Stefanie Killinger, LL.M. (Lond.), Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb. Der djb bleibt im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis, um einen sachlichen und grundrechtskonformen Ansatz in der Regulierung von Sexarbeit zu unterstützen.