Am 14. November 2024 haben 236 Abgeordnete verschiedener Fraktionen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in den Bundestag eingebracht. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die vorgeschlagene Neuregelung. Die Umsetzung wäre ein historischer und längst überfälliger Schritt hin zu reproduktiver Gerechtigkeit.
Der Gesetzentwurf folgt im Wesentlichen den Ergebnissen der Expertinnenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in der Frühphase der Schwangerschaft. Kernstück bildet die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten 12 Wochen. Die entsprechende Regelung wird vom Strafgesetzbuch (StGB) in das Schwangerschaftskonfliktgesetz überführt. Sie sieht zwar weiterhin eine Beratungspflicht vor, aber die Wartefrist entfällt. „Mit der vorgeschlagenen Neuregelung werden Schwangerschaftsabbrüche entstigmatisiert und das Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen gestärkt“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Der Gesetzentwurf erkennt an, dass es neben der Legalisierung flankierender Maßnahmen bedarf, um Hürden abzubauen und den Zugang abzusichern. Schwangerschaftsabbrüche sollen etwa grundsätzlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Dies trägt zu sozialer und reproduktiver Gerechtigkeit bei, indem es den Weg ebnet, Abbrüche als Gesundheitsdienstleistung zu verstehen. Der Gesetzentwurf löst zudem einen seit Langem kritisierten Widerspruch zwischen gleichzeitiger Straffreiheit und Rechtswidrigkeit des Abbruchs auf. Die schwangere Person bleibt nach der vorgesehenen Änderung in jedem Fall straffrei – ein Gewinn für die reproduktive Selbstbestimmung.
Die Rechtslage nähert sich damit nationalen und internationalen Vorgaben an. „Der Entwurf stellt einen wichtigen und notwendigen, aber nur einen ersten Schritt dar. Statt einer Beratungspflicht, braucht es ein Recht auf Beratung. Selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche müssen grundsätzlich straffrei gestellt werden“, so die stellvertretende Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zum Schwangerschaftsabbruch im djb, Dr. Catharina Conrad.
Ein Anwendungsbereich des StGB verbleibt allerdings: der Abbruch gegen oder ohne den Willen der schwangeren Person. Auch wenn der djb diesen Straftatbestand grundsätzlich begrüßt, ergeben sich im Detail Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung.
Der djb hält an seinen Forderungen fest und setzt sich weiterhin für eine vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Der interfraktionelle Entwurf ist insofern ein Meilenstein und ein wichtiger Startschuss für reproduktive Gerechtigkeit.