Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Reform des Vergaberechts, das „Vergabetransformationspaket“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, als wichtigen Schritt hin zu sozialeren und ökologischeren öffentlichen Vergaben. Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Aufträge an Unternehmen vergeben werden, um Transparenz, Wettbewerb und faire Bedingungen sicherzustellen. Jedoch kritisiert der djb, dass wesentliche Forderungen, wie das Prinzip des gleichen Entgelts für Frauen und Männer, nicht als verpflichtendes Vergabekriterium und auch kein expliziter Ausschluss bei Verstößen gegen die Entgeltgleichheit verankert wurden.
„Geschlechtergerechte Vergabeverfahren sind längst überfällig und ein unverzichtbarer Schritt zu gerechteren Arbeits- und Entgeltstrukturen,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Obwohl die Einführung sozialer Kriterien als Verbesserung zu werten ist, fehlen klare Vorgaben zur Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit. Der djb fordert, diese als verbindliche Kriterien zu verankern und vom engen Auftragsgegenstandsbezug zu entkoppeln, um geschlechtergerechte öffentliche Auftragsvergaben über die gesamte Wertschöpfungskette sicherzustellen.
Die vorgeschlagene „entweder/oder“-Regelung für soziale und umweltbezogene Kriterien schafft zudem eine unnötige Konkurrenz zwischen diesen Aspekten. Der djb warnt, dass Auftraggeber eher umweltbezogene Kriterien bevorzugen könnten, was die Geschlechtergerechtigkeit schwächt.
Der djb bedauert, dass die Prinzipien der Entgeltgleichheit im Reformpaket trotz EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz nicht aufgegriffen wurden. „Für faire und nachhaltige Vergabeverfahren müssen soziale Kriterien klar definiert und rechtlich verankert sein,“ erklärt Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des djb.
Der djb fordert daher, dass soziale Nachhaltigkeitsaspekte verbindliche Standards in öffentlichen Vergabeverfahren werden. Geschlechtergerechtigkeit darf kein „weicher Faktor“ bleiben, sondern muss zur festen Bedingung im öffentlichen Vergaberecht werden.