Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert gemeinsam mit 34 Unterzeichner*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg zu bringen. Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Bislang fehlt jedoch ein Gesetzentwurf. Dass diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme so lange auf sich warten lässt, ist unverständlich.
„Die Einführung der Familienstartzeit bringt eine dringend notwendige Entlastung für Mütter und unterstützt eine gerechtere Verteilung der Familienverantwortung von Beginn an. Das fördert die Gleichstellung auch im Erwerbsleben und deshalb unterstützen wir die Forderung“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, djb-Präsidentin. „Die Familienstartzeit ist ein wichtiges Instrument, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.
Im Offenen Brief erklären die 35 Unterstützer*innen, die bezahlte Freistellung die Bindung des zweiten Elternteils zum neugeborenen Kind stärkt und eine aktive Rolle der Väter bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder von Anfang an unterstützt. Die Unterstützer*innen befürworten diese Maßnahme daher als wichtigen Impuls für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der frühen Phase der Familiengründung. Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es, dass auch aus der Sicht von Unternehmen die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll ist: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber*innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen.
Zu den Unterzeichner*innen zählen Unternehmen, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen und Betriebe der Gesundheitswirtschaft sowie zivilgesellschaftliche Verbände.