Heute wird im Rechtsausschuss des Bundestags über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Digitalisierung der Justiz debattiert. Die Position des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) vertritt Jacqueline Sittig, Mitglied der Kommission Strafrecht.
Die effektive Bekämpfung digitaler Gewalt macht es dringend erforderlich, die Möglichkeiten einer digitalen Justiz auszuweiten und auszureizen. Die Strafverfolgung für Betroffene zu erleichtern, baut nicht nur individuelle Hürden ab, sondern trägt auch dazu bei, dass geschlechtsspezifische Taten leichter verfolgt werden können. Digitale Gewalt kann zwar alle betreffen, die sich auf vielfältige Weise im virtuellen Raum bewegen, wirkt jedoch nicht für alle gleich. Das Voranbringen eines effektiven digitalen Gewaltschutzes schützt die Menschen unserer Gesellschaft, die besonders von digitaler Gewalt betroffen sind. Dies sind insbesondere Frauen und weiblich gelesenen Personen sowie weitere marginalisierten Gruppen.
„Die geplanten Änderungen wie die elektronische Anzeigeerstattung und der elektronische Strafantrag stellen einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem effektiven und niedrigschwellig zugänglichen digitalen Gewaltschutzes dar. Sie tragen den ernstzunehmenden Ausprägungen digitaler, geschlechtsspezifischer Gewalt Rechnung“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.
Der djb unterstützt in seiner Stellungnahme den Gesetzesentwurf ausdrücklich. Insbesondere die gleichstellungsorientierten und strafprozessualen Aspekte hinsichtlich der vorgesehenen Änderungen bezüglich der elektronischen Anzeigeerstattung und der elektronischen Strafantragstellung können Hürden für Betroffenen abbauen. Notwendig ist es jedoch darüber hinaus, dass die vorgesehen Digitalisierung der Justiz sich nicht allgemein auf Verwaltung und prozessrechtliche Aspekte begrenzt, sondern die Spezifika digitaler, geschlechtsspezifischer Gewalt für die Betroffenen in den Blick nimmt.
„Uns ist wichtig zu betonen, dass es fachkundige Expertise hinsichtlich der Formen und Ursachen sowie Auswirkungen geschlechtsspezifischer Gewalt, auch mit besonderem Augenmerk auf ihre digitalen Formen, bei den bearbeitenden Personen braucht. Deshalb fordern wir die Einrichtung flächendeckender Schwerpunktstaatsanwaltschaften, den effektiven Schutz von gefährdeten Zeug*innen sowie den Angebotsausbau und die Implementierung verpflichtender Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter*innen“, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.