Pressemitteilung: 24-34


CSRD: djb fordert geschlechterbezogene Berichtspflichten

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in seiner aktuellen Stellungnahme geschlechterbezogene Berichtspflichten für Unternehmen. Deutschland muss bis Juli 2024 die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD (Richtlinie (EU) 2022/2464) hinsichtlich einer nachhaltigen und damit auch geschlechterbezogenen Berichterstattung in nationales Recht umsetzen. Der djb befürwortet die Ausweitung und Überprüfbarkeit der Berichtspflichten von Unternehmen, wie sie sich aus der Umsetzung der CSRD ergeben. Zugleich mahnt er in seiner Stellungnahme an, dass auch Geschlechter- und Gleichstellungsaspekte vom Nachhaltigkeitsbegriff der Richtlinie erfasst sind und damit in den Berichten transparent gemacht werden müssen. „Die Umsetzung der Richtlinie kann nur dann als geglückt gelten, wenn auch die geschlechterbezogenen Unternehmenspolitiken und damit die unternehmerischen Strategien zur Erfüllung der verfassungsrechtlich bestehenden Gleichstellungspflichten transparent werden“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Aus den Berichten muss der Weg hin zu einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur deutlich werden, wie es schon die djb-Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft fordert.

Der djb begrüßt insbesondere die mit der gesetzlichen Umsetzung der CSRD einhergehende Einbettung der Berichtspflichten in einen Governance-Kontext. „Die lange als rein formal kritisierten Berichte bekommen damit endlich die erforderliche inhaltliche Qualität, weil sie mit einer prozeduralen Verpflichtung auf Themen verknüpft werden und einer inhaltlichen Prüfung unterliegen“, so Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrechtskommission des djb.

Aus frauenpolitischer Perspektive ist der am 22. März 2024 vorgelegte Referentenentwurf für ein Umsetzungsgesetz an zentralen Stellen nachzujustieren und eine geschlechtersensible Anwendungspraxis sicherzustellen. So muss nicht nur in den Diversitätskonzepten von Geschäftsleitung und Aufsichtsrat im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung Geschlecht zum zwingenden Bestandteil gemacht werden, sondern auch in den zukünftig daneben notwendigen, die gesamte Belegschaft der Unternehmen umfassenden sog. Nachhaltigkeitsberichten (vormals: nichtfinanzielle Berichte). Der djb fordert hier dringend, beide Berichte im Sinne einer verbesserten Handhabbarkeit aus Unternehmens- sowie Adressat*innenperspektive zu synchronisieren und ihre Prüfungsdichte zu vereinheitlichen. Zudem fordert der djb, Geschlechter- und Gleichstellungsaspekte in ihrer intersektionalen Dimension in beiden Berichtskategorien zwingend zu berücksichtigen. Eine dahingehende Standardisierung der Berichtspflichten muss gerade im Kontext des vielschichtigen Regelungsgefüges – auch die Lieferkettenregulierung, das Finanzmarktrecht und die Entgelttransparenzrichtlinie sehen Berichtspflichten für Unternehmen vor – weiter verbessert werden.