Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer Stellungnahme den Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz Schleswig-Holstein (LADG) der Fraktion SSW und formuliert Vorschläge für weiteren Verbesserungs- und Klarstellungsbedarf. „Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes und zur Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt in Schleswig-Holstein. Damit können sich Betroffene unter anderem gegen institutionelle Diskriminierungsgefahren schützen“, so Dr. Eva-Maria Kellermann, die Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein im djb.
Die Fraktion SSW des schleswig-holsteinischen Landtages möchte den Schutz vor Diskriminierung in der öffentlichen Verwaltung nach dem Vorbild Berlins gesetzlich verankern. Insgesamt finden sich nach Auffassung des djb viele positive Ansätze, wie insbesondere die Regelungen zur Verbandsklage und Prozessstandschaft. Wie Beispiele aus Berlin zeigen, kann der erhöhte kollektive Druck durch eine Beanstandung oder Klage Abhilfe schaffen und die Betroffenen von der oftmals schwierigen und voraussetzungsvollen individuellen Geltendmachung ihrer Rechte entlasten. Ebenso positiv sieht der djb die vorgesehene Einrichtung einer Ombudsstelle, um Betroffenen niedrigschwellige Beratungsmöglichkeiten anzubieten, ohne dass diese bei der Geltendmachung von Ansprüchen ein Prozessrisiko eingehen müssen. Dazu müssen die Ombudsstellen mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden.
„Wir unterstützen die Verbesserung des Diskriminierungsschutzes auf Landesebene uneingeschränkt und erinnern zugleich die aktuelle Regierungskoalition auf Bundesebene an ihr Versprechen, das AGG zu evaluieren, Schutzlücken zu schließen, den Rechtsschutz zu verbessern sowie den Anwendungsbereich auszuweiten, festzuhalten und zu messen“, sagt Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht. Nur eine bundesweite und einheitliche Verbesserung des Schutzes gegen Diskriminierung – auch durch Erweiterung des Anwendungsbereiches auf die öffentliche Verwaltung – verhindert eine Zerfaserung und Ungleichzeitigkeit des Schutzes in sechzehn verschiedenen Landesgesetzen. Der djb ist Teil des zivilgesellschaftlichen Bündnisses AGG-Reform Jetzt!, das erst kürzlich die Bundesregierung in einem Offenen Brief aufgefordert hat, ihre Koalitionsversprechen zu halten.