Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme die weiteren Bemühungen der Bundesregierung um die Digitalisierung der Justiz. „Die weitere Digitalisierung der Justiz ist für einen niedrigschwelligen und gleichberechtigten Zugang zur Strafverfolgung ebenso wie zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche, gerade in Fällen digitaler Gewalt, unabdingbar“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, die Präsidentin des djb.
Der djb begrüßt, dass im Referent*innenentwurf des Bundesministeriums der Justiz unter anderem das Schriftformerfordernis bei einer Strafantragstellung gestrichen und eine elektronische Strafantragstellung dadurch vereinfacht wird. „Betroffenen von digitaler Gewalt eine möglichst einfache elektronische Strafantragstellung zu ermöglichen, ist angesichts der Vielzahl an rechtsverletzenden Inhalten, denen sie ausgesetzt sein können, dringend geboten“, sagt Anke Stelkens, Vorsitzende der nichtständigen Kommission Digitales im djb. Mit der Regelung im Entwurf wird eine wichtige Forderung des djb zum digitalen Gewaltschutz umgesetzt. Darüber hinaus sollte jedoch eine bundeseinheitliche Möglichkeit der elektronischen Anzeigeerstattung geschaffen werden.
Mit einer möglichst barrierefreien Anzeigen- und Antragstellung ist es außerdem nicht getan: Der djb betont erneut seine Forderung nach flächendeckenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Bereich digitaler Gewalt, die mit dem Gesamtphänomen digitaler Gewalt, auch bildbasierter sexualisierter Gewalt, und deren Folgen für Betroffene vertraut sind. „Auch bedarf es verpflichtender Fortbildungsveranstaltungen für Polizeibeamt*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen zum Thema geschlechtsspezifischer Gewalt mit besonderem Augenmerk auf ihre digitalen Formen“, sagt die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Ferner muss der Schutz gefährdeter Zeug*innen effektiviert werden. Betroffene digitaler Gewalt schrecken vor Strafanzeigen zurück, wenn dies zu einer Offenbarung ihrer persönlichen Daten führen kann. Bisher geltende Schutzmaßnahmen kommen in der Praxis nicht genügend zur Geltung und sind rechtstechnisch zu vage formuliert. Die Pflicht zur Angabe einer Privatanschrift im Strafverfahren sollte daher ganz grundsätzlich überdacht werden.
Im von der Bundesregierung im April 2023 vorgelegten Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt sieht der djb die Chance, eine echte Digitalisierung der Justiz mit Blick auf die Verfahren im Kontext digitale Gewalt auf den Weg zu bringen, einhergehend mit einer Erweiterung und Erleichterung des Zugangs zum Recht.