Pressemitteilung: 23-49


Frauen auf der Flucht schützen: djb kritisiert mangelnde Regelungen der europäischen Krisenverordnung

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die Krisenverordnung, die gestern vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat verabschiedet wurde, da diese den Schutz von Frauen und Kindern auf der Flucht nur unzureichend gewährleistet. Ursula Matthiessen-Kreuder, die Präsidentin des djb, hebt hervor: „Auch in einer schweren Krise der europäischen Asylsysteme müssen die Mitgliedstaaten den Schutz besonders vulnerabler Menschen auf der Flucht sicherstellen. Eine Priorisierung im geplanten Grenzverfahren reicht dafür nicht aus, Frauen mit und ohne Kinder müssen generell vom Grenzverfahren ausgenommen werden.“

Der Entwurf der Verordnung zur Bewältigung von Krisensituationen und Situationen höherer Gewalt im Bereich Migration und Asyl gehört zu einem Paket von insgesamt fünf Verordnungen, mit dem das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) neu geordnet werden soll. In einer Krisensituation, bei höherer Gewalt oder – neu – im Fall der Instrumentalisierung von Migrant*innen mit dem Ziel, die Europäische Union oder einen ihrer Mitgliedstaaten zu destabilisieren, soll insbesondere das Grenzverfahren erweitert werden. Es soll auf Geflüchtete aus Ländern mit einer Schutzquote von bis zu 75 % bei Feststellung des Instrumentalisierungsfalls auf alle Schutzsuchenden erweitert werden können. Ausnahmen für vulnerable Gruppen sind nicht vorgesehen.

Der djb ist Mitglied im Bündnis Istanbul-Konvention, das in seiner Stellungnahme vom 20. Juli 2023 insbesondere das Grenzverfahren als nicht mit den Vorgaben der Istanbul-Konvention vereinbar kritisiert hat. Die Europäische Union hat die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erst im Juni 2023 ratifiziert. Am 1. Oktober 2023 ist sie in Kraft getreten.