Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) weist in einer ausführlichen Stellungnahme auf vielfache Risiken für die Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen im Bereich politischer Werbung im Netz hin. Anlass der Stellungnahme ist der Vorschlag der EU-Kommission (EU-KOM) für eine Verordnung des Europäischen Parlaments (EP) und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung vom 25.11.2021. Das EP verschärfte den Vorschlag am 02.02.2023. Aktuell laufen die Trilogverhandlungen. Es wird erwartet, dass die Regelung zeitnah verabschiedet wird, da sie bereits für die Wahlen des EP Anfang Juni 2024 greifen soll.
Der djb begrüßt, dass der Vorschlag den Gefahren für die Demokratie durch das Ausspielen gezielter Desinformation im Netz bei gleichzeitig zunehmender Diversifizierung der Akteur*innen und verstärkter Verbreitung manipulativer Eingriffe begegnet. Ein besonderes Augenmerk sollte jedoch auf gleichstellungspolitisch relevante Gefahren gelegt werden. „Antifeministische Inhalte verbreiten sich im Netz besonders schnell, darauf müssen wir reagieren.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. So wurde bspw. bei zurückliegenden Wahlen überproportional (Online)-Werbung für Akteur*innen mit antifeministischen Positionen oder (Online)-Werbung mit antifeministischen Inhalten ausgespielt. Ferner wurde die gezielte Verdrängung von Nutzerinnen (auch als Akteur*innen) aus Wahlprozessen betrieben.
Studien zeigen, dass erhebliche Risiken für die Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen bereits in der Verarbeitung von Informationen zu Nutzer*innen und deren Nutzungsverhalten durch Social Media-Anbieter*innen sowie Betreiber*innen von Online-Plattformen in Form eines „Targeting auf der Basis abgeleiteter Daten“ liegen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen der EU-KOM zur höheren Transparenz bei politischer (Online-)Werbung greifen nach Ansicht des djb zu kurz, um die bestehenden Risiken für die Gleichstellung der Geschlechter und Förderung von Frauen zu minimieren. Das EP schränkte mit seinen Abänderungen vom 02.02.2023 die Möglichkeiten des Ausspielens politischer Werbung erheblich ein und formulierte ein Verbot des „Targeting auf der Basis abgeleiteter Daten“. Der djb unterstützt diese Forderung nachdrücklich. Er fordert darüber hinaus ein ausdrückliches Verbot des sogenannten Profilings. „Die Beobachtung des Nutzer*innenverhaltens und darauf aufsetzender (Online)-Ansprache ist in der gelebten Praxis nicht nur gleichstellungspolitisch, sondern ohnehin auch datenschutzrechtlich extrem problematisch.“, so die Vorsitzende der nichtständigen Kommission Digitales im djb, Anke Stelkens.