Pressemitteilung: 20-43


Keine Reform des europäischen Asylsystems zulasten von Frauen!

Pressemitteilung vom

 

Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat am 22. September 2020 ihren Vorschlag für eine Reform des Gemeinsamen Asylsystems der EU vorgelegt. Diese soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aufgrund der geographischen Lage die Außenstaaten der EU als Ersteinreisestaaten für die Verfahrensdurchführung der überwiegenden Mehrzahl der Asylsuchenden nach der bisherigen Dublin-III-Verordnung verantwortlich sind.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die EU auf, die in der EU-Grundrechtecharta garantierten fundamentalen Rechte und einen vollumfänglichen Schutz von Frauen* und Kindern auf der Flucht sicherzustellen. Gerade Frauen*, die oftmals bereits durch das Erlebte im Herkunftsland sowie auf der Flucht einen besonderen Schutzbedarf aufweisen, sind durch die Unterbringung in (geschlossenen) Massenunterkünften und die Durchführung schneller Asylverfahren ohne Zugang zu unabhängiger Beratung besonders gefährdet. Sie fallen aufgrund der Überbelastung der Unterkünfte und dem damit einhergehenden strukturell angelegten Ressourcenkampf durch das ohnehin lückenhafte Versorgungangebot. Frauen* und Kinder sind den Gefahren und Strukturen dieser Einrichtungen somit schutzlos ausgeliefert. Der djb fordert die Sicherstellung eines umfangreichen Gewaltschutzes für Frauen* auf der Flucht, der der belastenden und oftmals traumatisierenden Situation gerecht wird. Dies erfordert eine dezentrale Unterbringung von Frauen* und Kindern sowie die Bereitstellung eines umfangreichen Unterstützungsangebotes.

„Die Verstetigung der menschenrechtswidrigen Unterbringung von Frauen* und Kindern an den EU-Außengrenzen widerspricht dem bestehenden besonderen Schutzbedarf eklatant. Die Unterbringung in den sogenannten Hotspots stellt insbesondere für Frauen* und Kinder eine erhebliche Gefahr dar und sollte als solche von der EU-Kommission erkannt und schnellstmöglich beendet werden.“ stellt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, fest.

Die EU-Kommission sieht in ihrem Vorschlag ein dreistufiges System vor. Dies umfasst insbesondere den Ausbau von Partnerschaften mit Herkunftsstaaten zur Migrationsverhinderung, die Durchführung besonderer Grenzverfahren sowie einen Verteilungsmechanismus, bei dem die Aufnahme schutzbedürftiger Geflüchteter auch durch Abschiebungen anderer geflüchteter Personen ersetzt werden kann, sogenannte „Abschiebepatenschaften“. Dieser Vorschlag legt einen bedeutenden Schwerpunkt auf Ausweisung, Abschiebung, Grenzschutz und Abschreckung. Der besondere Schutzbedarf von Frauen* und Kindern sowie die erforderlichen Gewaltschutzmaßnahmen zur Sicherstellung gewaltfreier Asylverfahren bleiben dabei unberücksichtigt.