Pressemitteilung: 20-06


Gewaltschutz statt Blumen am Valentinstag

Pressemitteilung vom

Der 14. Februar wird auch der „Tag der Liebe“ genannt, mit Milliardenumsätzen im Einzelhandel. Für viele Frauen ist aber auch der 14. Februar ein Tag der Gewalt. Durchschnittlich wird jeden Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner lebensbedrohlich attackiert; jede Woche sterben dabei drei Frauen. Jede vierte Frau in Deutschland hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt. Gewalt gegen Frauen ist ein globales Problem. Weltweit erleiden, laut Schätzungen der Vereinten Nationen, eine Milliarde Mädchen und Frauen in ihrem Leben Gewalt.

Seit 2013 mobilisiert die Kampagne „One Billion Rising“ deshalb am 14. Februar in bis zu 190 Ländern zu Protestaktionen, die Solidarität mit von Gewalt betroffenen Frauen ausdrücken sollen. Auch in mehr als 130 deutschen Städten fordern heute Frauen ein Ende von Gewalt gegen Frauen. In Berlin findet von 16 – 18 Uhr am Brandenburger Tor eine große Tanzdemo statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die vollständige Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland. Trotz der bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf, auf den der djb regelmäßig in Stellungnahmen, Themenpapieren und Fachvorträgen hinweist. „Gewaltschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe, denn die Freiheit von Gewalt ist die Voraussetzung für die Ausübung aller Menschen- und Bürger*innenrechte“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. „Trotz etlicher erfreulicher Ansätze müssen Bund und Länder weiterhin entschlossen handeln, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zeitnah umzusetzen!“

Ausführliche Stellungnahmen zur Umsetzung der Istanbul Konvention:   
https://www.djb.de/themen/thema/ik/