Pressemitteilung: 19-09


anlässlich des Internationalen Frauentags 2019: djb fordert Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

Pressemitteilung vom

„Der Internationalen Frauentag mahnt uns, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weiter zu verbessern. Die Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 hat Wesentliches verbessert. Aber es gibt weiterhin viel zu tun!“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Der djb legt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme dar, welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden müssen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland zu garantieren. Grundlage dieser Auseinandersetzung bildet der im Juni 2017 erschienene Abschlussbericht der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht. Dessen Empfehlungen sind bisher nicht umgesetzt worden. In seiner Stellungnahme stellt der djb das derzeitige Sexualstrafrecht auf den Prüfstand. Ziel ist der konsequente Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch ein konsistentes und nachvollziehbares Sexualstrafrecht.

Insbesondere fordert der djb ein begleitendes Monitoring: Die im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 erfolgte Implementierung des sogenannten „Nein-heißt-Nein-Modells“, das den Anforderungen des Artikel 36 der Istanbul-Konvention grundsätzlich gerecht wird, stellt einen immensen Fortschritt des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberische Absicht auch in der Praxis voll verwirklicht wird, ist ein begleitendes Monitoring jedoch unerlässlich.  

Zudem verbleiben bei allem Fortschritt durch die Sexualstrafrechtsreform noch einige wesentliche Schutzlücken. Zu diesen zählen unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Beispielsweise werden zum Teil hier Fälle von sexuellen Handlungen mit oder vor Dritten trotz vergleichbaren Unrechtsgehalts nicht erfasst. Hier fehlt es an einem stimmigen und umfassenden Schutzkonzept.

Schließlich fordert der djb in seiner Stellungnahme auch die gesetzliche Festschreibung eines Beschleunigungsgrundsatzes für Gerichtsverfahren, die Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben. Die lange Verfahrensdauer in Strafverfahren stellt – neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, eine große Belastung dar. Dieser muss so weit wie möglich abgeholfen werden.

„Die Sexualstrafrechtsreform war ein wichtiger Meilenstein. Nun gilt es, auch den letzten Teil der Strecke zu bewältigen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu garantieren“, betont Wersig.

Die Stellungnahme finden Sie HIER