Pressemitteilung: 19-01


Wünsche des Juristinnenbunds für 2019: Weitere Nachbesserungen beim "Starke Familien Gesetz"

Pressemitteilung vom

Das Kabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien (Starke-Familien-Gesetz) verabschiedet. Darin werden insbesondere der sogenannte Kinderzuschlag reformiert und die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, plant die Bundesregierung Familien mit kleinen Erwerbseinkommen stärker zu unterstützen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass künftig mehr Kinder, die in Armut leben oder von Armut gefährdet sind, durch diese Reformen erreicht werden sollen. Auch werden einige bürokratische Hürden im Leistungszugang abgebaut. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er beseitigt – endlich – einige Konstruktionsfehler des Kinderzuschlages und des Bildungs- und Teilhabepaktes. Allerdings wirken sich manche Regelungen nachteilig für Alleinerziehende aus. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb. 

1. Reform des Kinderzuschlags

Positiv ist zu bewerten, dass der Kinderzuschlag erhöht und dynamisiert wird. Auch die seit langem kritisierte Abbruchkante, die bislang dazu führt, dass der Kinderzuschlag beim Überschreiten der oberen Einkommensgrenzen abrupt wegfällt, wurde abgemildert, so dass der Kinderzuschlag zukünftig nur sukzessive entfällt.

Zudem ist geplant, Kindeseinkommen nur noch mit 45 Prozent statt mit 100 Prozent anzurechnen und auch der Vermögensfreibetrag von Kindern wird verdoppelt. Beides stellt für viele Familien eine Verbesserung dar. Allerdings können die vorgesehen Regelungen gerade Alleinerziehende auch schlechterstellen. Hier besteht nach Ansicht des djb Korrekturbedarf an der Schnittstelle zu Unterhaltsvorschussleistungen und Unterhaltszahlungen. Diese Beträge liegen bei älteren Kindern häufig über der Anrechnungsgrenze, sodass es bei Alleinerziehenden mit älteren Kindern zu Verschlechterungen kommt. Die verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit kommt ihnen so weiterhin nicht voll zugute.

Entsprechend sollte auch die Schnittstelle zum Wohngeld noch einmal auf ungleiche Wirkungen je nach Alter und Familienkonstellation hin überprüft werden.

Der djb begrüßt es grundsätzlich, dass Familien an der Schwelle zum SGB II zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag wählen dürfen. Allerdings sollte dieses Wahlrecht nicht auf Fälle begrenzt werden, in denen bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen beziehungsweise noch nicht auf den Kinderzuschlag verzichtet wurde. Will man armutsgefährdete Familien unterstützen, sollte allen Schwellenhaushalten dieses Wahlrecht zustehen.

2. Reform des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Der Referentenentwurf sieht weiterhin eine Verbesserung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor: Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Schulbedarfsleistungen sowie die Abschaffung der Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen. Diese Maßnahmen waren überfällig. Der djb begrüßt es, dass die Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einer transparenten Berechnungsmethode der Leistungen. Bisher gibt es beispielsweise keine empirische Erhebung, ob 150 € die Schulbedarfe tatsächlich abdecken können.

3. Zugang zu Leistungen

Ein besonderes Problem ist, dass viele Familien keine Kenntnis von der Existenz des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben oder vor dem aufwändigen Verfahren zurückschrecken. Dies geht der Gesetzesentwurf jedoch nicht an. Um möglichst viele anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, muss auch der Zugang zu Informationen verbessert und die Antragstellung erleichtert werden. Das komplexe Nebeneinander von Sozialleistungen ist nur schwer durchschaubar. Beispielweise ist eine informierte Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II nur mit fundierter Beratung möglich. Denkbar sind etwa Telefon- oder Onlineberatungsangebote oder die Einrichtung von Servicestellen.

Der djb fordert zudem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der -gewährung, zum Beispiel durch Onlineanträge oder die Einführung eines einheitlichen BuT-Antrages statt verschiedener Einzelanträge. Darüber hinaus sollten sämtliche BuT-Leistungen als Geldleistungen und nicht als Gutscheine gewährt werden, da diese bürokratisch aufwändig sind und von vielen Familien als stigmatisierend empfunden werden.