Pressemitteilung: 18-07


Deutscher Juristinnenbund zum Entwurf für einen Koalitionsvertrag: Hoffnungen auf konkrete Verbesserungen haben sich nur begrenzt erfüllt

Pressemitteilung vom

„Unsere Hoffnungen auf Verbesserungen im Bereich der Gleichstellungspolitik haben sich nur sehr begrenzt erfüllt. Der Entwurf für den Koalitionsvertrag setzt wichtige Akzente für Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Gleichzeitig werden zentrale Aspekte vernachlässigt“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig. Der djb hatte bereits das Sondierungspapier für einen Koalitionsvertrag kritisiert und konkretere Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Gleichstellungspolitik eingefordert.

„Besonders enttäuschend“, so Wersig „ist der Verzicht auf die längst überfällige Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Ebenso fehlen echte Fortschritte in Sachen Entgeltgleichheit und zur Gleichstellung in der Privatwirtschaft. Nicht zuletzt bleibt offen, wie der eklatante Gender Pension Gap reduziert werden soll.“

Positiv hervorzuheben ist die strategische Einordnung der Bedeutung von Gleichstellungspolitik, die der Entwurf für den Koalitionsvertrag vornimmt. Eine wesentliche Forderung des djb zur Bundestagswahl war die ressortübergreifende Stärkung der Bedeutung von Gleichstellungsthemen, durch Institutionen, Verfahren und Ressourcen. Hierfür legt der Koalitionsvertrag Eckpunkte fest: Eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie soll bestehende strukturelle Hemmnisse abbauen und ein Aktionsplan diese umsetzen. Gleichzeitig soll eine neu gegründete Bundesstiftung sich wissenschaftlich fundiert Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen widmen. „Beide Vorhaben können dazu genutzt werden, die Gleichstellungsperspektive in allen Politikfeldern stärker zu verankern und die Erkenntnisse der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung zur Umsetzung zu bringen. Erfreulich ist auch, dass derzeit viele Frauen als künftige Ministerinnen diskutiert werden. Es bleibt zu hoffen, dass eine künftige Bundesregierung ihr Bekenntnis zu gleicher Partizipation von Frauen auch selbst umsetzt!“, so Wersig weiter.

Die Verankerung eines Rückkehrrechts in Vollzeit ist ein guter Anfang, selbst wenn der Anspruch auf größere Betriebe beschränkt sein mag.

Das klare Bekenntnis zur Umsetzung aller Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention, die seit dem 1. Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht ist, wird vom djb begrüßt. Nach Auffassung des djb besteht hierfür noch erheblicher Handlungsbedarf zur Beseitigung aller bestehenden Umsetzungsdefizite. Beispielsweise fehlen Maßnahmen zur Unterstützung und zum Schutz der Betroffenen von sexualisierter Gewalt sowie zur effektiven Strafverfolgung von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt, darunter die Einrichtung von Krisenzentren, die Ausweitung des Rechts auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung und die Einführung einer Fortbildungspflicht für Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz zum angemessenen Umgang mit sexualisierter Gewalt. Ein wichtiger Schritt im Rahmen der Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt ist, dass der Bund endlich Mitverantwortung für die Frauenhausfinanzierung übernehmen wird. Der djb wird diese Prozesse konstruktiv begleiten.

Der Entwurf für den Koalitionsvertrag verweist zudem auf die besondere Bedeutung völkerrechtlicher Verträge, die von der Bundesregierung ratifiziert wurden. Dazu gehört auch die bereits 1985 in deutsches Recht integrierte UN Frauenrechtskonvention (CEDAW). Erst im letzten Jahr hat der zuständige UN-Ausschuss die Bundesregierung in seinen abschließenden Bemerkungen zum Abschluss des Staatenberichtsverfahrens auf zahlreiche Umsetzungslücken hingewiesen. Wenn die künftige Bundesregierung ihre Vorhaben ernst nimmt, müssen die Empfehlungen des Ausschusses endlich umgesetzt werden.

Der djb ist Mitglied im Bündnis der Berliner Erklärung 2017.

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