Pressemitteilung: 17-15


Wir haben die Wahl: Forderungen des djb an die Parteien

Pressemitteilung vom

Links zu den Forderungen des djb an die Parteilen im Einzelnen:
1. Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht
2. Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften
3. Strafrecht
4. Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich
5. Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung
6. Europa- und Völkerrecht

Die Bundestagswahl und drei Landtagswahlen stehen bevor. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten sind Frauen. Doch die Parteien scheinen auf einem Auge blind: Die für die Zukunft unserer Gesellschaft elementaren frauenpolitischen Themen spielen im Wahlkampf keine große Rolle. Das Grundgesetz fordert den Staat auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Aber wie das Beispiel der Besetzung politischer Ämter und aktuell der Listen und Aufstellungen für die Wahlen zeigt, fühlen sich die weitgehend vom Staat finanzierten Parteien diesem Verfassungsauftrag überwiegend nicht hinreichend verpflichtet. Doch wir Frauen haben die Wahl: Mehr als die Hälfte – das bedeutet eine enorme Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung zukünftiger Politik. Die heute vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) veröffentlichten frauenrechtspolitischen Forderungen können Prüfmaßstab für die Wahlentscheidung sein.

Wir fordern von einer Bundesregierung in Zeiten rechtspopulistischer Strömungen vor allem eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir verlangen eine Gleichverteilung von Status, Macht und Einkommen. Frauen müssen die realistische Chance haben, gleichberechtigt für die eigenständige Sicherung ihrer Existenz, inklusive Alterssicherung zu sorgen. Seit Jahrzehnten haben wir in Deutschland hervorragend ausgebildete Frauen, zahlenmäßig inzwischen mehr als Männer. Aber ihre Gleichstellung – auch bei bezahlter und unbezahlter Arbeit – lässt weiterhin zu wünschen übrig. Weitere legislative Maßnahmen sind unerlässlich. Die Ausdehnung von Quotenregelungen auf alle Führungspositionen, Wahlarbeitszeitgarantien, Entgeltgleichheit, Beseitigung von Ehegattensplitting und der Privilegierung von Minijobs sowie beitragsfreier Mitversicherung sind neben Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur und weiteren Anreizen für eine partnerschaftliche Aufteilung von unbezahlter Arbeit notwendige und effektive Maßnahmen für mehr Gleichstellung im Arbeitsleben. Auf EU-Ebene gesetzte Standards in Sachen Geschlechtergleichstellung führen zur Geschlechtergerechtigkeit in Europa, daher gehören Europathemen unabdinglich in die Wahlprogramme. Die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses ist konsequent zu verfolgen.

 

djb-Präsidentin Ramona Pisal mit den Vorsitzenden der sechs ständigen Kommissionen des djb:

 

Von links nach rechts: Marion Eckertz-Höfer (Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Präsidentin des Bundesverwaltungsgericht a.D., ehemalige Amtschefin des Frauenministeriums Schleswig-Holstein, persönliche Beauftragte des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein - das Bundesland in der Verfassungskommission des Bundesrates und als solche Berichterstatterin für die Ergänzung von Art. 3 Abs. 2 GG), Prof. Dr. Maria Wersig (Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, Fachhochschule Dortmund), Ramona Pisal (Präsidentin des djb, Präsidentin des Landgerichts, Cottbus), Dagmar Freudenberg (Vorsitzende der Kommission Strafrecht, Staatsanwältin, Leiterin der Fachstelle Opferschutz im Landespräventionsrat Niedersachsen im Niedersächsischen Justizministerium), Prof. Dr. Heide Pfarr (Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht, Von 1984 bis 1986 Vizepräsidentin der Universität Hamburg. 1989/90 Senatorin in Berlin, 1991 bis 1993 hessische Staatsministerin für Frauen, Arbeit und Sozialordnung. Von 1995 bis 2011 Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts und Mitglied der Geschäftsführung der Hans-Böckler-Stiftung), Brigitte Meyer-Wehage (Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, Direktorin des Amtsgerichts in Brake), Sabine Overkämping (Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht, zuständig für Europa- und Völkerrecht im Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt). Foto: AG/djb.