Pressemitteilung: 15-20


101 Jahre Frauen bei der Allianz: heute die Hälfte der Belegschaft, morgen die Hälfte der Führungspositionen?

Pressemitteilung vom

Mit der Hauptversammlung der Allianz SE in München setzt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) heute die von ihm initiierte Aktion "European Women Shareholders Demand Gender Equality" fort. Im Rahmen des Projektes stellt der djb durch Ramona Pisal, Präsidentin des djb, kritische Fragen zum Anteil der Frauen in Führungspositionen bei der Allianz.

1914 wurde die erste Frau bei der Allianz eingestellt. Heute sind vier der zwölf Positionen im Aufsichtsrat der Allianz mit Frauen besetzt. Allianz erfüllt daher mit Blick auf den Aufsichtsrat bereits jetzt die ab 2016 geltende Vorgabe von 30 Prozent des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Im elfköpfigen Vorstand sitzen zehn Männer und – seit 2012 – auch eine Frau, Dr. Helga Jung, die die Allianz im Unterschied zu anderen Unternehmen in den eigenen Reihen gefunden hat. Es gibt sie also, die Frauen für die Aufsichtsräte und die Vorstände, und zwar in den Unternehmen selbst. Die Allianz macht es vor.

Laut Statusbericht 2013 finden sich bei der Allianz in Deutschland 28,1 Prozent Frauen in Führungspositionen. Das 2011 im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung gesteckte Ziel der Allianz, den Anteil von Frauen in Führungspositionen bis 2015 auf 30 Prozent zu erhöhen, ist damit fast erreicht. Bei einem Anteil von 46,9 Prozent Frauen in der Belegschaft kann dies aber nur ein Etappenziel sein, mit dem der Versicherer sich nicht zufrieden geben darf. Insoweit wird mit Spannung erwartet, wie die Allianz ihre Ziele im Rahmen der nunmehr verbindlichen Selbstverpflichtung definieren wird.

Pisal: "In einer Pressemitteilung der Allianz vom 24. April 2015 ‚Sechs Tipps für die Rentnerinnen von morgen’ heißt es, dass junge Frauen heute immer besser ausgebildet seien und damit bessere Möglichkeiten hätten, ihre finanzielle Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Das stimmt. Daher mein Tipp für die Arbeitgeber: Nutzen Sie dieses Know-how schon heute und bieten Sie den jungen Frauen Equal Pay und Führungspositionen. Dann ist auch die Rente sicher."

Hintergrund

Das am 6. März 2015 im Bundestag verabschiedete "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" legt u.a. eine feste Quote von 30 Prozent Frauen für die Aufsichtsräte der circa 100 größten deutschen Unternehmen fest. Der djb begrüßt die Frauenquote grundsätzlich als einen wichtigen ersten Schritt zur Verwirklichung der im Grundgesetz und auf europäischer Ebene garantierten Gleichstellung der Frauen. Die Größenordnung ist aber wenig ambitioniert. Gefordert wird daher weiterhin eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent für Aufsichtsräte, Vorstände und alle Führungspositionen.

Dies wird auf europäischer Ebene ähnlich gesehen. Der derzeit verhandelte Entwurf der EU-Richtlinie zur "Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen" sieht die vom djb geforderte Zielquote von 40 Prozent vor. Allerdings wurde mit Art. 4b) dort kürzlich eine "Flexibilitätsklausel" eingefügt, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, diese Zielquote unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. Darauf könnte Deutschland sich jetzt berufen, denn dafür soll eine verbindliche Quote von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten ausreichen.

Das vom djb initiierte Projekt "European Women Shareholders Demand Gender Equality" erhielt 2014 von der Europäischen Kommission neben 16 weiteren europäischen Projekten den Zuschlag für eine Förderung nach dem PROGRESS-Programm. Es wird kofinanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt und der Finnischen Handelskammer. Zu den Projektpartnern gehören neben dem djb: die vier Juristinnenorganisationen European Women Lawyers Association (EWLA), EWLA Bulgarien, Association française des femmes juristes (AFFJ), der Ungarische Anwältinnenverband sowie die Finnische Handelskammer und die Universität von Westengland. Die Hochschule Magdeburg Stendal ist für Medienarbeit zuständig.

Derzeit besuchen Juristinnen und andere Fachfrauen in elf EU-Mitgliedstaaten circa 100 Hauptversammlungen großer börsennotierter Aktiengesellschaften. In den Beneluxstaaten, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien und Spanien müssen sich die im EURO STOXX 50 notierten Unternehmen den kritischen Fragen der Juristinnen stellen, in Bulgarien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sind es die im BUX-, SOFIX- und FTSE notierten Unternehmen.

Das Projekt schließt an das vom BMFSFJ geförderte deutsche Projekt "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" an und setzt es europaweit fort. Mitglieder des djb und andere Aktionärinnen haben von 2009 bis 2013 insgesamt 300 Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland besucht und von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht. Die Antworten der Aufsichtsräte und Vorstände auf die Fragen nach den Frauen in Führungspositionen des Unternehmens sind ausgewertet und in vier Studien veröffentlicht worden.