Pressemitteilung: 13-31


Koalitionsverhandlungen: Entgeltgleichheitsgesetz muss kommen!

Pressemitteilung vom

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass CDU und SPD die Notwendigkeit für ein Gesetz zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit anerkennen. Der djb fordert, dass das schon seit Jahrzehnten bestehende Grundrecht auf gleiches Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit endlich in den Betrieben umgesetzt wird. Zwar sehen Tarifverträge nicht mehr ausdrücklich ein geringeres Entgelt für Frauen vor. Jedoch wird die Tätigkeit von Frauen oft geringer bewertet als die Tätigkeit von Männern, ihre gleichwertige Arbeit wird nicht gleich bezahlt. "Die Tarifvertragsparteien sowie Arbeitgeber ohne Tarifbindung müssen sicherstellen, dass alle charakteristischen Anforderungen an die Arbeit von Frauen und Männern bei der Arbeitsbewertung berücksichtigt werden", fordert deshalb die Präsidentin des djb, Ramona Pisal. Die Tarifautonomie wird durch diese rechtliche Verpflichtung nicht beeinträchtigt.

"Für eine qualifizierte rechtliche Prüfung von Entgeltgleichheit gibt es bereits geeignete Instrumente", so Heide Pfarr, Vorsitzende der Kommission für Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Dass sie auch in der Praxis anwendbar sind, zeigt ein aktuelles Projekt der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die jüngst ein Zertifikat an zwei Unternehmen und eine Kommune verliehen hat, die sich einer Entgeltgleichheitsprüfung mit dem Instrumentarium eg-check.de unterzogen hatten.