Pressemitteilung: 10-01


Änderung des Landesrichtergesetzes ist im Hau-Ruck-Verfahren inakzeptabel

Pressemitteilung vom

Der deutsche Juristinnenbund (djb) ist empört über die Art und Weise, wie das Landesrichtergesetz in Schleswig-Holstein geändert werden soll. Kommt die beabsichtigte Gesetzesänderung durch, wird die Gleichstellung von Frauen und Männern verkürzt. Die Gleichstellungsvorschrift war auf Drängen des djb eingefügt worden, weil der Frauenanteil in der Richterschaft Anfang der 90er Jahre nicht einmal ein Fünftel ausmachte. Frauen waren in Aufstiegspositionen und in leitenden Funktionen nicht angemessen vertreten (s. Gesetzesbegründung in den LT-Drs. 12/519 Nr. 3 und LT-Drs. 12/858). Bis heute hat sich hieran nichts Grundlegendes verändert. Abgesehen von den zwei Präsidentinnen der obersten Landesgerichte (von insgesamt fünf plus Landesverfassungsgericht) gibt es keine einzige weitere Präsidentin. Auch ansonsten sind Frauen in höheren Richterämtern die Ausnahme.

Nachdem über drei Monate eine Einigung im Landtag über die Besetzung des Richterwahlausschusses nicht zustande kam, soll jetzt im Schnellverfahren - ohne Anhörung der betroffenen Verbände - das Gesetz noch bis Donnerstag (28. Januar 2010) geändert werden. Am Freitag (29. Januar 2010) soll dann der neue Richterwahlausschuss nach Maßgabe des Gesetzes vom Donnerstag gewählt werden. In der Sache geht es um zwei Vorschriften, mit denen ein höherer Frauenanteil in der Richterschaft erreicht und die Mitwirkung der verschiedenen justizpolitischen Kräfte (Richterschaft, Anwaltschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) sichergestellt worden waren. Der Gesetzgebungsvorschlag befindet sich derzeit noch nicht einmal im Netz, eine öffentliche Diskussion hierüber kann nicht stattfinden.

Einigen sich die Fraktionen über die in den Richterwahlausschuss zu entsendenden Personen entsprechend ihrem Anteil, wie es guter demokratischer Tradition entspricht, ist die ins Auge gefasste Aushöhlung der Gleichstellung der Frauen und der Mitwirkungsrechte der justizpolitischen Kräfte (Anwaltschaft, Richterschaft, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) unnötig. Der gebotene parlamentarische Konsens darf nicht durch ein rückwärts gerichtetes und schädliches Gesetz ersetzt werden. Eine solch grundlegende Änderung bedarf nach Ansicht des djb einer sorgfältigen Abwägung.