Die Dritte Bilanz Chancengleichheit der Bundesregierung zusammen mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft 2008 zeigt, dass sich die Lage der Frauen in den Unternehmen Deutschlands im Jahr 2007 kaum verbessert hat. Frauen sind unverändert in den typischen Männerberufen des gewerblich-technischen Bereichs unterrepräsentiert. Sie partizipieren weiterhin weniger als Männer an betrieblicher Weiterbildung. Frauen verdienen je Arbeitsstunde 22 Prozent weniger als Männer, vollzeitbeschäftigt sogar 27 Prozent, weil die Entgeltdiskriminierung mit steigendem Entgelt sogar noch zunimmt! Womit Deutschland in der Europäischen Union einen der letzten Plätze belegt. Der geringe Anteil von Frauen an Führungspositionen ist in deutschen Unternehmen im vergangenen Jahr sogar wieder zurückgegangen von 7,5 Prozent auf nur noch 5,5 Prozent! Selbst wenn man Führungspositionen sehr viel weiter fasst, liegt Deutschland mit 26,5 Prozent nur im untersten Viertel aller EU-Mitgliedstaaten. Die mageren 7,8 Prozent Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen Deutschlands sind überwiegend der Arbeitnehmerseite zu danken, wo es seit einigen Jahren zumindest weiche Frauenquoten gibt.
„Nur ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft könnte dem Anspruch der Frauen auf Gleichberechtigung in der Wirtschaft endlich Dynamik verleihen“, erklärt die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Jutta Wagner. „Familienpolitik ist eine notwendige Ergänzung zu Gleichstellungspolitik im Betrieb, kann diese aber nicht ersetzen. Freiwillig wird auch künftig nur eine kleine Minderheit von Unternehmen gezielt zugunsten der Frauen aktiv werden.“
Es ist kennzeichnend für die Situation, dass die Vergabe des gleichstellungspolitischen Prädikats TOTAL-E-Quality seit Jahren auf niedrigem Niveau stagniert. Die Verbesserungen im Bildungs- und Ausbildungsbereich sind vor allem den Anstrengungen und dem Durchhaltevermögen der Frauen selbst zuzurechnen, ebenso der geringe Anstieg bei den Existenzgründerinnen. Wo es um positive Maßnahmen geht, werden mit Breitenwirkung bisher vor allem staatliche Stellen und öffentlich-rechtliche Industrie- und Handelskammern aktiv, nicht aber die Unternehmen selbst. Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie dürfen nicht vorrangig bei Frauen ansetzen und bei bloßer Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitszeiten für Mütter stehen bleiben. Zudem ist längst nicht jede flexible Arbeitszeit zugleich auch familienfreundlich, manche sogar direkt familienfeindlich.
In dieser Situation ist es unverständlich, wenn die Bundesregierung gesetzlichen Diskriminierungsschutz nur auf dem niedrigsten gemeinschaftsrechtlich gebotenen Niveau und teilweise sogar noch unterhalb der EU-Vorgaben gewährt und bei positiven Maßnahmen der Wirtschaft selbst weiterhin nur auf Freiwilligkeit setzt. Die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft aus dem Jahr 2001 ist, wie schon in den Vorjahren, ein glatter Misserfolg.