Die EU verbessert ihren Grundrechtsschutz, indem sie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte in Wien errichtet hat. Die Grundrechte-Agentur wird insbesondere die Vereinbarkeit europäischer Rechtssetzungsvorschläge mit Grundrechten kontrollieren. An ihrer Spitze wird ein Verwaltungsrat aus unabhängigen Grundrechtsexpertinnen und -experten stehen. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten bis Mitte Juni 2007 Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.
Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), hebt hervor:
„Es ist vorbildlich, dass das europäische Recht eine ausgewogene Beteiligung von Frauen und Männern im Verwaltungsrat vorsieht. Der djb erwartet, dass die Bundesregierung ihr Vorschlagsrecht in diesem Sinne ausübt und eine qualifizierte Frau sowie einen qualifizierten Mann vorschlägt, die beide die Gewähr für eine unabhängige Tätigkeit bieten.“