Pressemitteilung: 07-06


Frauen im Mainstream der Bundespolitik

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Wird Frauenpolitik wieder am fehlenden Geld scheitern?

Rechtzeitig zum Internationalen Frauentag sind zentrale frauenpolitische Themen auf der politischen Entscheidungsebene angekommen: die Kinderbetreuung und die Alterssicherung.

Die Debatte um die Rente mit 67 hat deutlich gemacht: nur wer 45 Jahre versicherungspflichtig arbeitet, kann mit 65 Jahren seine ungeschmälerte Rente genießen. Das wären derzeit 2,48 % Frauen und 27,2 % Männer – Menschen, die mit spätestens 20 Jahren eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufgenommen und sie 45 Jahre lang ohne Unterbrechung ausgeübt haben. Menschen, die entweder keine Kinder haben oder die Sorgearbeit für Kinder in Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit delegieren konnten. Das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz soll am 9. März im Bundestag verabschiedet werden - obwohl es Frauen mittelbar diskriminiert, weil sie die Voraussetzungen der neuen „Rente für besonders langjährige Beschäftigte“ nur in Ausnahmefällen erfüllen. Der Deutsche Juristinnenbund hat dazu in der Bundestagsanhörung vom 26. Februar 2007 Stellung genommen.

„Junge Frauen müssen auf eigenen Füßen stehen, um sich auf Augenhöhe zu entwickeln“ – so die Bundesfrauenministerin in einem aktuellen Interview im STERN.

Das unterstreicht auch Jutta Wagner, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. „Wahlfreiheit setzt Wahlmöglichkeit voraus“ so Wagner aus Anlass des Internationalen Frauentages. „Derzeit gibt es nur die Wahl zwischen Kindern und Erwerbstätigkeit, denn ohne ein gutes öffentliches Betreuungs- und Förderangebot für Kinder aller Altersklassen können Eltern bestenfalls wählen, ob die Mutter oder der Vater auf Erwerbstätigkeit verzichtet und die Kinder betreut. Damit wird eine partnerschaftliche Entwicklung auf Augenhöhe faktisch ausgeschlossen. Der Deutsche Juristinnenbund unterstützt die Forderung der Bundesfrauenministerin nach 700.000 zusätzlichen Krippenplätzen, mit denen die Bundesrepublik den Anschluss an die europäische Entwicklung gewinnen soll, als notwendige Ergänzung des Elterngeldgesetzes uneingeschränkt.“

Parallel zum Rentenrecht arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Unterhaltsrechts. Hier geht die Bundesjustizministerin davon aus, dass die „Augenhöhe“ bereits erreicht ist und Frauen nach Scheidung auf eigenen Füßen stehen können – folglich sollen die Unterhaltsleistungen für Kinder privilegiert werden zu Lasten der Unterhaltszahlungen für die geschiedene Ehefrau. „Die geplante Unterhaltsreform ist ein Argument mehr für die Schaffung der dringend notwendigen 700 000 Krippenplätze“ so Wagner weiter. „Finanzierungsprobleme und Zuständigkeitsfragen sind vorrangig zu lösen und dürfen nicht länger als Ausrede für politische Untätigkeit genommen werden.“