Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht in dem Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und in dem neuen Ansatz der Team-Präsidentschaft, hier mit Portugal und Slowenien, eine gute Chance, die politischen Ziele im europäischen Einigungsprozess über einen 18-Monatszeitraum künftig nachhaltiger zu verfolgen.
Erfreulich ist, dass in diesem Programm auch die Geschlechtergleichstellung ihren Platz gefunden hat – allerdings vermisst der djb die Forderung nach weiteren gleichstellungspolitischen Richtlinienaktivitäten. Die sektorale Richtlinie 2004/113/EG (Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen) fällt in ihrer Wirkung deutlich hinter den umfassenderen Diskriminierungsschutz der Richtlinie 2000/43/EG (zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft) zurück.
"Das Europäische Sozialmodell verdient eine besondere Aufmerksamkeit", so Jutta Wagner, Präsidentin des djb, "damit Europa für die Bürgerinnen und Bürger greifbar wird". Der djb erwartet, dass im Rahmen der Diskussion die Ängste thematisiert werden und dass ihnen angemessen begegnet wird.
Der djb erwartet diesbezüglich weitere Rechtsetzungsaktivitäten auf europäischer Ebene und fordert die Bundesregierung auf, sich hierfür einzusetzen. Hierbei weist der djb darauf hin, dass "Gleichstellungspolitik" nicht nur Familienpolitik und Vereinbarkeit von Familie und Beruf heißt, sondern auch eigenständige Politik für Frauen bedeutet. In dieser Hinsicht erwartet der djb Initiativen der Bundesregierung.
Das Vorhaben, die soziale und berufliche Integration aller jungen Menschen zu thematisieren und insbesondere den Europäischen Jugendpakt verstärkt umzusetzen, der auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Blick hat, begrüßt der djb ausdrücklich.
Der djb sorgt sich um die angemessene Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung im Programm "Progress", das nunmehr alle Minderheiten und auch das bislang eigenständige Geschlechtergleichstellungsprogramm umfasst.
Dazu weist der djb darauf hin, dass Frauen nicht mit Minderheitengruppen welcher Art auch immer gleichzusetzen sind, da sie im allgemeinen mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland und anderen EU-Staaten ausmachen. Frauen befinden sich zudem in allen Minderheitengruppen und sind dort zusätzlich zu der geschlechtspezifischen Diskriminierung durch Männer bzw. Institutionen weiteren Diskriminierungstatbeständen, die sich auf bestimmte Minderheitengruppen beziehen, ausgesetzt.