Pressemitteilung: 06-20


Juristinnenbund begrüßt die öffentliche Diskussion über Zwangsverheiratungen im Hessischen Landtag

Pressemitteilung vom

Am 6. Dezember 2006 vertrat Noreen von Schwanenflug, Vorsitzende des Landesverbands Hessen, den Deutschen Juristinnenbund (djb) bei der öffentlichen mündlichen Anhörung vor dem Innenausschuss und dem Sozialpolitischen Ausschuss des Hessischen Landtages zum Thema Zwangsverheiratungen.

Nach Ansicht von Noreen von Schwanenflug „sind Zwangsverheiratungen ein eklatanter Verstoß gegen die Menschenrechte“. Den Vorschlag, eine eigene Strafvorschrift für Zwangsverheiratungen zu schaffen, lehnt der djb ab. „Vorschriften mit Symbolcharakter helfen den betroffenen Opfern nicht“, so die Vorsitzende. Durch die Bewertung als besonders schweren Fall im Nötigungsparagraphen (§ 240 Abs. 4 Nr. 1 StGB) kommt der Unrechtsgehalt der Zwangsheirat bereits zum Ausdruck. Noreen von Schwanenflug gab den Hessischen Abgeordneten auf den Weg, sich dafür einzusetzen, den Nötigungsparagraphen künftig mit „§ 240 Nötigung, Zwangsverheiratung“ zu überschreiben. So wie es z.B. bei „§ 177 Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“ bereits ist: Die Vergewaltigung als besonders schwerer Fall der Sexuellen Nötigung (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) ist auch in der Überschrift benannt.

Die Zusammenarbeit in Hessen beim Opferschutz muss Hand in Hand mit den zuständigen Stellen der Kommunen erfolgen. Noreen von Schwanenflug: „Es ist unerlässlich, dass eine ausreichende Zahl von Frauenhäusern zur Verfügung gestellt werden, und zwar auch in Zeiten knapper Kassen“.

Und „arrangierte Ehen dürften keineswegs mit Zwangsverheiratungen verwechselt bzw. gleichgestellt werden“, so Zümrüt Turan-Schnieders, die ebenfalls für den djb (Landesverband Hessen) in der Anhörung auftrat.

Der djb hat dem Hessischen Landtag bereits im Oktober eine detaillierte schriftliche Stellungnahme zugeleitet. Darin werden auch ausländerrechtliche Fragestellungen beleuchtet. Insbesondere betont der djb, dass es für die Betroffenen wichtig ist, Aufenthaltstitel nicht zu verlieren. Auch die Heraufsetzung des Nachzugsalters auf 21 ist verfassungsrechtlich bedenklich.

Kontakt:
Noreen von Schwanenflug
Vorsitzende des djb-Landesverbandes Hessen
Tel.: 069/46308594
E-Mail: noreen@schwanenflug.net