Pressemitteilung: 06-19


15 Verbände fordern Familienpolitik, die alle Kinder fördert

Pressemitteilung vom

15. Mai 2007

Eine Familienpolitik, die alle Kinder fördert, statt Familien splittet

15 Verbände wenden sich zum Internationalen Tag der Familie und anlässlich der heutigen Ratstagung der EU-Familienminister/-innen in einem Appell an die Bundesregierung.

„In Vielfalt geeint“

Dies schlägt der europäische Verfassungsentwurf als Motto der Gemeinschaft vor. Wie schwierig es ist, sich in Vielfalt zu verständigen, zeigt sein stockender Ratifizierungsprozess. Auch die Interessen reicher und armer Familien, von Ehen und Paaren ohne Trauschein, Groß-, Hausfrauen- und Beidverdienerfamilien, binationalen und eingewanderten Familien, Familien Alleinerziehender usw. lassen sich oft schwer auf einen Nenner bringen. Familie ist heute vielfältig. Mit diesem Appell finden sich 15 Verbände zusammen, um gemeinsam für eine Politik zu werben, die gute Lebensbedingungen und Perspektiven aller Familien zum Ziel hat.

Die Pläne innerhalb der Regierung zu einem Familiensplitting drohen Geld zugunsten einiger weniger Familien zu verschleudern, während über 2 Mio. Kinder und Jugendliche heute von Sozialhilfe oder Sozialgeld (Hartz IV) leben müssen. 2005 war jedes achte Kind unter 15 Jahren in Westdeutschland und sogar jedes vierte Kind in Ostdeutschland bedürftig – nicht selten trotz Erwerbstätigkeit der Eltern! Auch wird das Kindergeld gegen den Ausbau sozialer Dienste für Familien ausgespielt. Unsere europäischen Nachbarn zeigen uns jedoch, dass erst eine abgestimmte Kombination von Zeit, Geld und Infrastruktur für Familien erfolgreich ist – zur Bekämpfung von Armut und zur Gleichstellung der Geschlechter. Das skandinavische Sozialmodell belegt, dass ein ausgebauter Sozialstaat mit integrativem Bildungssystem trotz seiner hohen Kosten mehrheitsfähig sein kann sowie Wachstum und Beschäftigung fördert, statt hindert.

Das Familiensplitting löst kein einziges Problem!

Die Erweiterung des Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting würde weder Armut bekämpfen, noch die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie fördern, noch die soziale Selektion im Bildungswesen überwinden. Die geschlechter- und verteilungspolitisch negativen Wirkungen des Ehegattensplittings würden vielmehr unter neuem Namen mit noch höherem finanziellen Aufwand fortgeführt. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) geht von zusätzlichen 1,5 Mrd. € aus. Wir fordern, das Ehegattensplitting zu überwinden, indem die Einkommen auch in Ehen individuell besteuert werden und dabei übertragbare Grundfreibeträge die gegenseitige Unterhaltspflicht der Partner berücksichtigen. Dass dies verfassungskonform möglich ist, wurde in einem Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung bereits gezeigt. Danach würden vom Gesamtvolumen des Ehegattensplittings (ca. 20 Mrd. €) bis zu 8 Mrd. € für die Lösung der aufgezeigten Probleme frei gesetzt werden. Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen von Eheleuten addiert, durch den Faktor 2 geteilt und anschließend versteuert. Da die Einkommensteuersätze mit zunehmendem Einkommen steigen, erhalten hierdurch vor allem besonders gut und dabei besonders ungleich verdienende Eheleute einen Steuernachlass. Dies geschieht völlig unabhängig davon, ob in der Ehe Kinder leben. Bei Familien mit wenig Einkommen, bei Alleinerziehenden und bei Familien ohne Trauschein wirkt das Ehegattensplitting hingegen überhaupt nicht. Letzteren „fehlt“ der Ehestatus. Ersteren hilft die generelle Freistellung des Existenzminimums in der Einkommensteuer, sie haben darüber hinaus aber gar nicht genug Einkommen, um vom Splitting zu profitieren. Doch auch bei Ehen mit mittleren und hohen Einkommen bringt das Ehegattensplitting nichts, wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen. Nicht ohne Grund kennt in der EU neben Deutschland nur Luxemburg ein Ehegattensplitting; allein Frankreich geht mit einem Familiensplitting sogar hierüber hinaus. Alle anderen Nachbarn besteuern auch Ehepartner individuell oder sehen begrenzte Steuerermäßigungen (zum Teil auch für unverheiratete Paare und Alleinerziehende) vor.

Im französischen Familiensplitting werden neben Ehepartnern auch Kinder berücksichtigt. Das Einkommen bei Ledigen mit einem Kind wird durch den Faktor 2 geteilt, bei Ehepaaren mit Kind durch den Faktor 2,5; weitere Kinder steigern den Faktor. Berechnungen des DIW zeigen, dass das Ehegattensplitting auch bei Ergänzung um eine solche Kinderkomponente vor allem bei Familien mit sehr hohen und dabei besonders ungleich zwischen den Partnern verteilten Einkommen wirkt. Über 50 % der Entlastung durch die Kinderkomponente würden sich beim reichsten Zehntel der Familien konzentrieren, ein Fünftel der Familien (die mit wenig Einkommen) würde hingegen überhaupt nicht erreicht. Maximal profitieren würden Gutverdienende mit vielen Kindern. Bei ihnen ist eine Steuerentlastung jedoch nicht notwendig, um familienpolitische Ziele wie die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, die Reduzierung von Kinderarmut oder die Realisierbarkeit von Kinderwünschen zu unterstützen.

Existenzsicherung für Kinder als wesentlicher Baustein!

Dagegen kommen weder das Arbeitslosengeld II, noch Mindest- und Kombilöhne, noch das Elterngeld ohne weitere Schritte eines Ausbaus des Kindergeldes in Richtung einer Existenzsicherung für Kinder aus. Das Existenzminimum eines Kindes liegt laut Regierung bei gut 300 €. Das Kindergeld deckt davon mit 154 € bei ein bis drei Kindern nur etwa die Hälfte. Damit können heute erst Löhne oder Lohnersatzleistungen (etwa das Elterngeld), die 150 € über dem Existenzminimum des betreffenden Erwachsenen liegen, zusammen mit dem Kindergeld auch Armut bei Kindern verhindern. Dass dieser Betrag bei drei Kindern schon auf 450 € steigt, hindert das Bundesfamilienministerium nicht daran, im derzeit arbeitenden „Kompetenzzentrum Familienleistungen“ den Blick lediglich auf solche Mehrkindfamilien zu richten, „die von Sozialtransfers unabhängig leben“. Der umgekehrte Fokus wäre viel wegweisender: Wie kann Familienpolitik verhindern, dass Familien allein aufgrund des Unterhalts von mehr als 2 Kindern zu Bedürftigen im Arbeitslosengeld II werden? Dass hierzu der Kinderzuschlag in seiner bislang restriktiven Form ebenso unzureichend ist, wie ein erst ab dem 4. Kind um 25 € auf 179 € erhöhtes Kindergeld, würde dabei offensichtlich.

Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht des Bundes hat aufgezeigt, dass die Kindergelderhöhungen zwischen 1998 und 2002 die Armutsquote bei Familien um 9 % (Alleinerziehenden 8 %) verringert haben. Der 2005 eingeführte Kinderzuschlag kann dagegen in seiner derzeitigen Ausgestaltung Kinderarmut nicht wirksam bekämpfen. Während die Regierungsparteien noch im Bundestagswahlkampf 2002 damit warben, das Kindergeld weiter auf 200 bzw. 300 € zu erhöhen, scheinen sie derzeit allein auf ein Familiensplitting und Kombilöhne bzw. auf Mindestlöhne und familienbezogene Dienstleistungen zu setzen. In der Tat kann eine Existenzsicherung für Kinder allein Kinderarmut nicht verhindern – gleiches gilt für Mindest- und Kombilöhne, das Elterngeld und Bildungsinvestitionen. Wir brauchen ein stimmiges Konzept von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialkassen, das soziale Dienste und Bildungsangebote für Familien stärkt, das Familien von Bildungsausgaben entlastet, das Armutslöhne verhindert und das den Unterhalt von Kindern sichert, ohne dass sozialer Abstieg und Armut drohen. Erst ein solches Konzept bringt Einkommensmöglichkeiten und - bedarfe von Familien zur Deckung mit familienbedingten Ausgaben. Wer für ein (weiteres) Kind Verantwortung übernimmt und Sorge trägt, soll nicht um seinen Lebensstandard fürchten müssen, seine/ihre steuerliche Leistungsfähigkeit braucht jedoch auch nicht über ein Familiensplitting klein gerechnet werden. Wir sehen die soziale Balance verletzt, wo ohne Not entlastet werden soll, während bei Not (im Arbeitslosengeld II) etwa ein Mittagessen in Kita und Schule nicht Standard ist.

Gegen einen Ausbau des Kindergeldes wird angeführt, dieser koste viel und Deutschland habe ohnehin das höchste Kindergeld in Europa. Das erste Argument stimmt, das zweite ist zu schlicht. In Belgien, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Österreich und Schweden wird bei mehreren Kindern, unteren Einkommensgruppen oder Alleinerziehenden mehr Kindergeld gezahlt. Wo das Elterngeld (Schweden) und Arbeitslosengeld (Dänemark) 80 statt 67 % vom Lohn ersetzen, wirken bereits diese Systeme stärker Lebensstandard sichernd und armutspräventiv. Deutschland belegt auch nicht den europäischen Spitzenplatz im Vergleich der Geldleistungen an Familien. Laut OECD wendeten hierfür 2003 Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und Schweden höhere Anteile ihrer Wirtschaftskraft auf.

Die kindbedingten Ausgaben von Familien müssen sinken!

Angesichts der Abschaffung der Lehrmittelfreiheit, der Erhöhung von Elternbeiträgen in Kitas und der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern gewinnt die Ausgabenbelastung von Familien gerade in mittleren Einkommensschichten an Gewicht. Während Familien sich in Deutschland über Elternbeiträge bis zu ca. 20 % an den Kosten von Kindertageseinrichtungen beteiligen müssen, sind es in den Niederlanden nur 1,8 %, in Italien 3 %, in Frankreich 4,1 % und in Finnland 9 %. Wir leben in einer Gesellschaft, die Zugang zu Gütern und Diensten zunehmend über Markt und Wettbewerb organisiert. Dass dabei letztlich Alle nur gewinnen können, ist ein politischer Mythos. Auch der Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitangeboten hängt vom Portemonnaie einer Familie ab. Nach den PISA- Untersuchungen und den AWO/ISS-Kinderarmutsstudien spielt beim Schulerfolg nicht nur die Leistung eines Kindes eine Rolle, sondern wesentlich auch seine soziale Herkunft. In Deutschland wird früher und stärker als in jedem anderen europäischen Land sozial selektiert: Kinder können nicht an musischen, sprachlichen und sportlichen Förderangeboten teilnehmen, weil die Kosten hierfür im Arbeitslosengeld II nicht vorgesehen sind. Statt Kinder aus benachteiligten Familien besonders zu fördern, werden sie damit systematisch ausgegrenzt. Statt die Nachhilfe in die Ganztagsschule zu holen, blühen private Institute. Lehrmittel und Ganztagsangebote mit einem gesunden Mittagessen sollten in Krippen, Kitas und Schulen entgeltfrei werden – überall in Deutschland, für alle Kinder aller sozialen Schichten. Für einen Rechtsanspruch auf Bildung von Anfang an! Mehr Investitionen in die Qualität und Quantität von Bildungsangeboten für Kinder würden das Grundrecht aller Kinder auf Förderung ihrer Entwicklung verwirklichen helfen und es Eltern besser ermöglichen, Familien- und Erwerbsarbeit so zu kombinieren, dass eine eigenständige Existenzsicherung erreicht werden kann. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung von Geburt an. Dass in Westdeutschland ein deutlicher Ausbau von Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren nötig ist, mag in ideologischen Refugien noch bestritten werden. Fachlich ist dies seit Jahren Konsens, seit dem „Betreuungsgipfel“ von Bund, Ländern und Kommunen am 2. April des Jahres auch politisch. Für die Anstrengungen zur Realisierung, die nun folgen müssen, sagen wir unsere volle Unterstützung zu. Wir erinnern dabei auch daran, dass sich auf europäischer Ebene alle Mitgliedstaaten bereits im Rahmen der Lisabon-Strategie für die Dekade bis 2010 auf das Ziel eines Angebots für ein Drittel aller Kinder dieser Altersgruppe verständigt haben – bis 2010, nicht ab 2013!

Angebote im Krippenalter sind als Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familienleben unverzichtbar, vor allem Anderen aber kommen sie den Kindern selbst zugute. Nur ein deutlicher Ausbau kann dazu führen, dass es auch für Kinder im Westen der Republik normal wird, früh in Gemeinschaft mit anderen Kindern gefördert zu werden. Bereits in Krippen können Kinder spielerisch den wertschätzenden Umgang mit kultureller Vielfalt und unterschiedlichen Familienformen lernen. Kinder brauchen die Gemeinschaft mit anderen Kindern. Dies ist im familiären Kontext natürlich auch möglich. Die heute vorherrschende Zwei- und Einkindfamilie mit (in der Regel) der Mutter als alltäglicher Bezugsperson kann jedoch dem Bedürfnis von Kindern nach anderen Kindern allein nicht gerecht werden. Krabbelgruppen und Mütterzentren, die auf Privatinitiative entstehen, reagieren hierauf. Frühe Förderung im Kontakt mit anderen Kindern sollte jedoch nicht auf privates Engagement beschränkt bleiben, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein. Dabei darf der Krippenausbau keine rein funktionale Bereitstellung von Betreuung sein, er muss ein schlüssiges pädagogisches Konzept umfassen, das hohen Qualitätsstandards entspricht.

Der dürre Staat ist kein Sachzwang!

Neben Umverteilungsmöglichkeiten im familienpolitischen Budget brauchen wir mehr Mittel für ein Bildungssystem und einen Sozialstaat, der allen Kindern gute Bedingungen des Aufwachsens ermöglicht. Dass dies machbar und auch wirtschafts- und beschäftigungspolitisch erfolgreich ist, zeigen uns europäische Nachbarländer. Es stimmt nicht, dass ein Rechtsanspruch auf frühe und ganztägige institutionelle Förderung, Beitrags-, Lehrmittel- und Studiengebührenfreiheit sowie ein Ausbau des Kindergeldes nicht zu finanzieren wäre. All dies kostet Geld – verglichen mit manch anderen Entlastungs- und Investitionsprojekten von Bund, Ländern und Gemeinden aber keine unrealistischen Summen.

Bildungs- und Sozialleistungen machen zusammen den größten Anteil an allen Staatsaufwendungen aus, die sich anhand der Staatsquote messen lassen. Während diese in Großbritannien (Tendenz steigend) und Deutschland (Tendenz fallend) bei ca. 43 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) liegt, lassen sich Schwedinnen, Dänen, Französinnen, Belgier, Österreicherinnen und Finnen ihren Bildungs-, Sozial- und Steuerstaat jeweils über 50 % des BIP kosten. Nicht die demografische Entwicklung und die Globalisierung wirken in Deutschland heute als Sachzwänge, sondern die Annahme, man könne ein ausgebautes Bildungs- und Sozialwesen mit immer geringerem Budget finanzieren. Einen am Ende dürren Staat können sich jedoch die wenigsten Familien leisten.

Der Vergleich mit europäischen Nachbarn macht deutlich, dass Deutschland auf diesem Weg Systeme teils unterfinanziert (Bildung), teils falsch justiert (Ehegattensplitting), teils nicht flankiert (Armutslöhne). Für weitere Schritte hin zu einer Existenzsicherung für Kinder und einer sozial integrativen Bildungslandschaft können wir viel von unseren europäischen Nachbarn lernen. Dabei lässt sich die Politik anderer Länder nicht einfach kopieren. Auch hat Deutschland familien-, bildungs- und sozialpolitisch viele Stärken. Wo jedoch Lücken nicht geschlossen und Systemfehler gepflegt und ausgebaut werden sollen, mag unser Blick über den nationalen Tellerrand hilfreich sein.

 

Bundesverband für Kinderbetreuung in der Tagespflege

Deutscher Juristinnenbund e.V.

Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (eaf)

pro familia-Bundesverband

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband (VAMV)

Verband berufstätiger Mütter (vbm)

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

Zukunftsforum Familie (ZFF)

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Kontakt: 
pro familia-Bundesverband, Regine Wlassitschau, Tel.: 069 / 63 90 02, presse@profamilia.de