Pressemitteilung: 05-09


36. Kongress des Deutschen Juristinnenbundes am 22.9.2005 eröffnet

Pressemitteilung vom

Am Donnerstagabend eröffnete Margret Diwell, Präsidentin des djb, im Kurfürstlichen Palais der Stadt Trier im Beisein vieler Ehrengäste aus Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden den 36. Kongress des djb.

In ihrer Begrüßung bedankte sich Margret Diwell bei Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dafür, dass sie immer ein aufmerksames Ohr für die rechtspolitischen Vorstellungen des djb gehabt habe. „Es liegen sieben gute Jahre der Zusammenarbeit hinter uns“, sagte Margret Diwell. Der djb wünsche sich, auch künftig frühzeitig informiert und an Gesetzesvorhaben beteiligt zu werden. „Wie es dem weiblichen Geschlecht, insbesondere den Juristinnen, in den letzten 100 Jahren erging, schildert das vom djb jetzt herausgegebene und auf dem Kongress präsentierte „Juristinnen – Lexikon zu Leben und Werk“.

Die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, betonte, dass die Regierung mit der Unterhaltsrechtsreform das Wohl der Kinder fördern und die nacheheliche Eigenverantwortung stärken will. „Kinder sind bei einer Trennung der Eltern besonders schutzbedürftig. Deshalb sollen ihre Unterhaltsansprüche gegenüber allen anderen Unterhaltsberechtigten Vorrang genießen. Damit wird mehr Verteilungsgerechtigkeit für die, die es nötig haben, erreicht – die Kinder. Ein weiteres Ziel der Reform ist, der veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Mehr als ein Drittel aller Ehen wird heute geschieden und es sind vor allem die kurzen Ehen, die geschieden werden. 50% aller geschiedenen Ehen sind kinderlos und immer mehr Frauen mit und ohne Kinder sind berufstätig. Deshalb ist es richtig, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken und den Gerichten mehr Möglichkeiten zu geben, Unterhaltsansprüche für geschiedene Ehegatten zu befristen und zu begrenzen." Brigitte Zypries kündigte zudem die Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens an: "Das gesamte Familienverfahrensrecht wird in einer modernen Verfahrensordnung gebündelt und ein sogenanntes großes Familiengericht verwirklicht. Das bedeutet, dass in allen Fällen, in denen es auf den besonderen Blick für Menschen in Ehe und Familie ankommt, künftig Familienrichterinnen und -richter entscheiden." Den Festvortrag hielt die Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, zum Thema „Gleichberechtigung im Familienrecht“. Sie hob hervor: „Wer Familien als Keimzellen unserer Gesellschaft fördern und wieder vermehren will, muss von der Stereotype eines einzig wahren familiären Zusammenlebens endlich ablassen, muss der Vielfalt individuell gewünschter Familienrollen durch deren Unterstützung Rechnung tragen, muss den Wunsch der Frauen nach Erwerbstätigkeit akzeptieren und unterstützen, muss also vor allem die Gleichberechtigung der Geschlechter in Beruf, Gesellschaft und insbesondere auch in der Familie im Rechtlichen wie Tatsächlichen zur Maxime nehmen wie weiter voranbringen.“ Unter anderem sollte der vom Gesetzgeber mit der Kindschaftsreform schon eingeschlagene Weg weiter begangen werden, im Eltern-Kind-Verhältnis Rechte und Pflichten ungeachtet der Form des elterlichen Zusammenlebens auszugestalten. Mutter wie Vater seien dabei nicht an Rollenzuschreibungen, sondern an ihrer faktischen Beziehung zum Kind sowie an dem zu messen, was sie zum Wohl des Kindes beisteuern. Die Ehe sei nur eine mögliche Form der Familie. Wer sie und ihre Akzeptanz erhalten wolle, sollte sie nicht gegenüber anderen Formen familiären Zusammenlebens privilegieren. Dr. Christine Hohmann-Dennhardt unterstrich, dass sich das Familienrecht gleich den Frauen emanzipieren müsse. Es müsse sich aus der Umklammerung des BGB, aus der Beschränkung auf innerfamiliäre Beziehungen lösen, in die Arbeitswelt, die Gefilde des Sozialen, aufs Feld der Steuern und Finanzen vordringen. Dort, wo Chancen, Perspektiven und Geld verteilt werden, müsse Familien ein Platz im Recht eingeräumt werden, der ihren Bedürfnissen gerecht werde. Mütter wie Väter dürften nicht weiter als Lastesel der Nation dastehen. Es sei an der Zeit, dass das Familienrecht seine Bescheidenheit ablege, nur den privaten Rahmen zu setzen, in dem Familien die Gesellschaft mit Kindern beschenkten. Die Leistungen von Familien seien von Staat und Gesellschaft zu honorieren. Auf der Tagesordnung des Kongresses, der bis Sonntag, den 25. September 2005 fortgesetzt wird, stehen weitere Fragen des Familien- und Unterhaltsrechts. Dem djb gehören rund 2.700 Juristinnen und Betriebs- und Volkswirtinnen aus allen Bereichen der Politik, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft an. Der Verband versteht sich als Nachfolgeorganisation des 1914 gegründeten Deutschen Juristinnenvereins, der die Zulassung von Frauen zu den juristischen Berufen erkämpft hat.