Pressemitteilung: 05-03


Horizontalen Ansatz beibehalten

Pressemitteilung vom

Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Deutscher Frauenrat, Deutscher Juristinnenbund, Global African Congress, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD), Netzwerk Artikel 3, Sozialverband Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland, Türkische Gemeinde in Deutschland, Weibernetz (Interessenvertretung behinderter Frauen)

 

Das Netzwerk für ein Antidiskriminierungsgesetz nimmt zu den eingebrachten Änderungsvorschlägen Stellung wie folgt:

Wir begrüßen es nachdrücklich, dass die Regierungskoalition auch im Zivilrecht am horizontalen Ansatz unter Einbeziehung der Merkmale zugeschriebene Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Identität festhalten will. Wirtschaft und Teile der Politik haben sich mit ihrem polemischen Argument, das ADG wirke als Job-Killer, nicht durchgesetzt.

Wir bedauern jedoch, dass die berechtigten Forderungen der Verbände, die von Diskriminierung Betroffene vertreten, im Wesentlichen unberücksichtig bleiben. Das gilt insbesondere für die Forderung nach einer Verbandsklage, die allein geeignet ist, systematische und strukturelle Diskriminierungen zu bekämpfen.

Wir beanstanden auch, dass der Versicherungswirtschaft eine Frist bis Dezember 2007 eingeräumt wurde für die Umstellung auf Unisex-Tarife. Diese Unternehmen sind alle mit EDV ausgerüstet und reagieren bei sonstigen Änderungen, zum Beispiel wenn es um Tariferhöhungen geht, immer in kürzester Zeit.


Presseinformation des Deutschen Frauenrates
Berlin, 22. März 2005
Nr. 05/05
V.i.S.d.P.: Ulrike Helwerth (Pressereferentin des Deutschen Frauenrates)
www.frauenrat.de