Pressemitteilung: 02-09


Offener Brief an die Bundesregierung und den Bundestag: Arbeitslose Frauen - erste Verliererinnen der Wahl

Pressemitteilung vom

 

 

Der DEUTSCHE FRAUENRAT, der Deutsche Juristinnenbund und die

Bundesarbeitsgemeinschaft berufliche Perspektiven für Frauen

wenden sich gemeinsam mit einem dringenden Appell an die

überwiegend von Frauen gewählte Bundesregierung: Arbeitsuchende

und arbeitslose Frauen dürfen bei der Umsetzung des

Hartz-Konzeptes nicht die großen Verliererinnen werden.

 

 

 

 

Im Vorspann des Hartz-Berichtes festgehaltenen Verpflichtung

heißt es, dass "alle weiteren Schritte zur Konkretisierung [der

Hartz-Vorschläge] vor diesem Hintergrund detailliert überprüft

werden müssen, inwieweit sie dem Postulat der Gleichstellung

Rechnung tragen bzw. direkt oder indirekt Benachteiligungen

fortschreiben oder neue entstehen lassen".

 

 

 

 

Dieser Verpflichtung wird der jetzt vorliegende Gesetzentwurf

"Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in keiner Weise

gerecht. Ebenso wird die verfassungsrechtliche Verpflichtung aus

Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz missachtet, wonach der Staat die

tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und

Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile

hinwirken soll.

 

 

 

 

Werden die Hartz-Pläne in der jetzt vorgeschlagenen Weise

umgesetzt, so werden Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben

und in den sozialen Sicherungssystemen nicht abgebaut, sondern

erweitert. Typisch weibliche Erwerbsbiographien werden im Gesetz

bestraft, typisch männliche belohnt.

 

 

 

 

Wir fordern eine Nachbesserung der Vorschläge nach den Vorgaben

des Grundgesetzes und nach dem europarechtlich bindenden

Gender-Mainstreaming-Prinzip.

 

 

 

 

Diskriminiert werden Frauen

 

  • durch die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung und die erhöhte Anrechnung des Partnereinkommens bei der Arbeitslosenhilfe;
  • durch die Ausweitung der 500-Euro-Jobs, weil sie keinen Sozialversicherungsschutz bieten.

 

 

Die Forderung aller Frauenverbände, Dienstleistungsagenturen für

haushaltsnahe Tätigkeiten zu fördern und so reguläre

Beschäftigung zu ermöglichen, kommt in diesem Gesetzentwurf nicht

vor.

 

 

 

 

Das weitere Gesetzgebungsverfahren muss sich daher am Leitbild

einer nachhaltigen, existenzsichernden und eigenständigen

Arbeitsmarktintegration von Frauen orientieren.

 

 

 

 

Berlin, 06. November 2002