Der DEUTSCHE FRAUENRAT, der Deutsche Juristinnenbund und die
Bundesarbeitsgemeinschaft berufliche Perspektiven für Frauen
wenden sich gemeinsam mit einem dringenden Appell an die
überwiegend von Frauen gewählte Bundesregierung: Arbeitsuchende
und arbeitslose Frauen dürfen bei der Umsetzung des
Hartz-Konzeptes nicht die großen Verliererinnen werden.
Im Vorspann des Hartz-Berichtes festgehaltenen Verpflichtung
heißt es, dass "alle weiteren Schritte zur Konkretisierung [der
Hartz-Vorschläge] vor diesem Hintergrund detailliert überprüft
werden müssen, inwieweit sie dem Postulat der Gleichstellung
Rechnung tragen bzw. direkt oder indirekt Benachteiligungen
fortschreiben oder neue entstehen lassen".
Dieser Verpflichtung wird der jetzt vorliegende Gesetzentwurf
"Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in keiner Weise
gerecht. Ebenso wird die verfassungsrechtliche Verpflichtung aus
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz missachtet, wonach der Staat die
tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile
hinwirken soll.
Werden die Hartz-Pläne in der jetzt vorgeschlagenen Weise
umgesetzt, so werden Benachteiligungen von Frauen im Erwerbsleben
und in den sozialen Sicherungssystemen nicht abgebaut, sondern
erweitert. Typisch weibliche Erwerbsbiographien werden im Gesetz
bestraft, typisch männliche belohnt.
Wir fordern eine Nachbesserung der Vorschläge nach den Vorgaben
des Grundgesetzes und nach dem europarechtlich bindenden
Gender-Mainstreaming-Prinzip.
Diskriminiert werden Frauen
- durch die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung und die erhöhte Anrechnung des Partnereinkommens bei der Arbeitslosenhilfe;
- durch die Ausweitung der 500-Euro-Jobs, weil sie keinen Sozialversicherungsschutz bieten.
Die Forderung aller Frauenverbände, Dienstleistungsagenturen für
haushaltsnahe Tätigkeiten zu fördern und so reguläre
Beschäftigung zu ermöglichen, kommt in diesem Gesetzentwurf nicht
vor.
Das weitere Gesetzgebungsverfahren muss sich daher am Leitbild
einer nachhaltigen, existenzsichernden und eigenständigen
Arbeitsmarktintegration von Frauen orientieren.
Berlin, 06. November 2002