Pressemitteilung: 02-05


anlässlich der Verabschiedung der Richtlinie des Rates und des Europäischen Parlaments zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG (Gleichbehandlungs-Richtlinie)

Pressemitteilung vom

Der djb begrüßt die Verabschiedung der Richtlinie zur Änderung der Gleichbehandlungs-Richtlinie 76/207/EWG durch den Rat und das Europäische Parlament. Nach zweijähriger intensiver Beratung in den europäischen Gremien sind mit der Änderungs-Richtlinie jetzt Vorschriften verabschiedet worden, die den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Europäischen Union weiterentwickeln und ihm zur besseren Durchsetzung verhelfen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern stellt ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union dar.

Der djb hatte sich mit zwei Stellungnahmen an der Diskussion über die neuen Vorschriften beteiligt. Es ist daher sehr erfreulich, dass in der neuen Richtlinie eine Reihe von Punkten aufgenommen wurde, für die sich der djb eingesetzt hatte.

So wird mit der neuen Richtlinie festgelegt, dass auch Belästigungen, insbesondere sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz, unzulässige Diskriminierungen darstellen.

Ebenfalls zu begrüßen sind die neuen Regelungen zum Mutterschutz, die die Richtlinie zum Mutterschutz sinnvoll ergänzen, Diskriminierungen aufgrund Schwangerschaft oder Mutterschaft ausdrücklich untersagen und einen Vaterschaftsurlaub ermöglichen.

Mit der neuen Richtlinie wird zudem der Rechtsschutz für Personen, die Opfer von Diskriminierungen geworden sind, deutlich verbessert. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, eine Entschädigung vorzusehen, und sieht ein Klagerecht für Verbände und Organisationen vor.

Für den djb ist ebenfalls von Bedeutung, dass nunmehr neben dem Dialog der Sozialpartner auch die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen ausdrücklich erwähnt wird.

Der djb weist darauf hin, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten ausdrücklich die Befugnis einräumt, in ihrer Antidiskriminierungspolitik und bei der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern über die Vorgaben der Richtlinie hinauszugehen, dass die Richtlinie dagegen nicht als Argument für eine Absenkung des Schutzniveaus in den Mitgliedstaaten herangezogen werden kann. Dies garantiert, dass das Prinzip der Gleichbehandlung in Europa tatsächlich konsequent weiterentwickelt wird.

 

 

Ansprechpartnerin: Sabine Overkämping (djb-Bundesgeschäftsstelle 030-443270-0)

 

 

Berlin, 14. Juni 2002