Pressemitteilung: 02-02


Juristinnenbund unterstützt Verfassungsbeschwerden der Alleinerziehenden und fordert schnelle gesetzliche Korrekturen

Pressemitteilung vom

 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Intention des Verbandes der Alleinerziehenden Mütter und Väter zur Stärkung der tatsächlich Alleinerziehenden und unterstützt die Verfassungsbeschwerden gegen die Abschaffung des Haushaltsfreibetrages. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Benachteiligung der Alleinerziehenden durch eine volle Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten auszugleichen.

Bei der ab 1. Januar 2002 geltenden Neuregelung des Familienlastenausgleichs ist der Gesetzgeber über die zwingenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Änderung der Familienbesteuerung aus dem Jahr 2000 zu Lasten der Alleinerziehenden hinausgegangen. Abgeschafft wurde nicht nur der Haushaltsfreibetrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften, sondern auch der für die tatsächlich Alleinerziehenden. Von dem Haushaltsfreibetrag haben nur zu einem Fünftel nichteheliche Lebensgemeinschaften, also Eltern, die unverheiratet gemeinsam für ihre Kinder sorgen, profitiert. Vier Fünftel der von der Abschmelzung bzw. Abschaffung des Haushaltsfreibetrages Betroffenen sind tatsächlich Alleinerziehende, die ohne wirtschaftliche Gemeinschaft mit dem anderen Elternteil für Kinder sorgen. Und gerade für diese Gruppe wurde seinerzeit der Haushaltsfreibetrag einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts folgend als Ausgleich für die Vorteile aus dem Ehegattensplitting eingeführt.

Im politischen Raum regen sich jetzt ernstzunehmende Stimmen, die einen Ausgleich für die Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der tatsächlich alleinerziehenden Mütter und Väter anmahnen. Der djb hatte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens auf die gravierenden Folgen für die Gruppe der tatsächlich Alleinerziehenden hingewiesen. Zentraler Punkt der Familienbesteuerung ist für den djb die Forderung, für alle Eltern die Absetzbarkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten bereits "von dem ersten Euro an" zuzulassen. Der Gesetzgeber ist dieser Forderung nur eingeschränkt gefolgt. Er sollte umgehend die Begrenzung der Abzugsmöglichkeit für Betreuungskosten auf 1500 Euro, soweit sie 1.548 Euro überschreiten, ersatzlos aufheben.

„Die Bundesregierung darf jetzt nicht abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über die neuen Regelungen entscheidet. Stattdessen ist das Ehegattensplitting endlich auf ein vertretbares Maß – also unter angemessener Berücksichtigung von Unterhaltpflichten - zu reduzieren. Damit käme die Bundesregierung der Selbstverpflichtung aus der Koalitionsvereinbarung nach. Vor allem wäre dann der notwendige finanzielle Spielraum für einen allein kindbezogen Familienlastenausgleich da, und die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten könnten uneingeschränkt abgesetzt werden.“ So die Vorsitzende der Kommission Familienlastenausgleich, Frau Dr. Christine Fuchsloch.

 

 

Berlin, den 15. Februar 2002