Pressemitteilung: 01-13


djb fordert Nachbesserungen beim Job-AQTIV-Gesetz

Pressemitteilung vom

Heute findet die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages zum Job-AQTIV-Gesetz statt. Der Deutsche Juristinnenbund fordert Nachbesserungen
für Frauen.

Die Bundesregierung stellt die neue Versicherungspflicht während der Mutterschutzfristen und der Kindererziehungszeiten als besonders frauen- und familienfreundlich dar. Geschätzte Kosten für den Bund und die Krankenkassen: 310 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2007. Nach Auffassung des djb ist die Versicherungspflicht kein frauenpolitischer Fortschritt. Unter dem Deckmantel der "Familien­förderung" wird der allgemeine Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit subventioniert, ohne dass das Geld wirklich kindererziehenden Eltern, vor allem Frauen als Berufsrückkehrerinnen zu Gute kommt. "Natürlich müssen Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten für das Arbeitslosengeld und die Arbeits-
losenhilfe zählen",
erklärte die Sprecherin des djb, Dr. Christine Fuchsloch, anlässlich der Anhörung in Berlin. "Dafür ist jedoch keine Versicherungspflicht erforderlich. Der Gesetzgeber könnte eine Rege­lung aufgreifen, die bis 1997 galt. Damals wurden Mutterschutz- und Kindererziehungszeiten den Beitragszeiten gleichgestellt."

Auch sonst muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden. Besonders ärgerlich: Der Gesetzentwurf orientiert sich häufig an klassischen Rollenstereotypen. Alleinerziehende und Eltern, die ihre Kinder partnerschaftlich erziehen, werden gegenüber den so genannten Hausfrauenehen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und -hilfe nach der Kindererziehung benachteiligt. Damit konterkariert das Arbeitsförderungsrecht die partnerschaftliche Elternzeit, die gerade durch eine Änderung des Bundes-erziehungsgeldgesetzes eingeführt wurde.

 

Berlin, den 15. Oktober 2001

 

Ansprechpartnerin:

Dr. Christine Fuchsloch

Vorsitzende der djb-Kommission "Familienlastenausgleich"

Tel. 030/24728904