Der Deutsche Juristinnenbund (djb) lehnt aus frauenpolitischen
Gründen das Rentenkonzept der Bundesregierung ab, weil die Frauen
die Verliererinnen einer kapitalgedeckten Zusatzversorgung sind.
Frauen in den alten Bundesländern, die heute in Rente gehen,
erhalten im Durchschnitt, 905,00 DM eigene Rente, nachdem sie
über 25 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Die
Ursachen liegen nicht nur in den niedrigeren Frauenverdiensten
und Unterbrechungen wegen Familienpflichten, sondern auch im
Rentenrecht selbst.
Die djb-Kommission "Familienlastenausgleich/Rentenrecht"
entwickelte daher ein eigenes Rentenmodell, nachdem sie im
Februar 2000 das Thema "Eigenständige Alterssicherung von Frauen"
mit Experten und Expertinnen des Rentenversicherungsrechts aus
Wissenschaft, Politik und Praxis in einem Workshop diskutiert
hatte.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte rechnete dieses
Modell durch und kam zu dem Ergebnis, dass die angestrebte
maßvolle Umverteilung zu Gunsten von Frauen ohne
zusätzliche Bundesmittel erreicht werden kann. Auf einer vom djb
in Zusammenarbeit mit der Universität Bremen veranstalteten
Fachtagung im Juni 2000 bewerteten Rentenexpertinnen und
-experten aus der Sozialgerichtbarkeit, von
Rentenversicherungsträgern, von Bundes- und Landesministerien und
aus der Wissenschaft das djb-Rentenmodell als ernsthafte
Alternative zum Rentenkonzept der Bundesregierung, weil damit die
durchschnittlichen Altersrenten von Frauen aus dem Armutsbereich
herausgeführt würden.
Ansprechpartnerin:
Prof. Dr. Ursula Rust, Universität Bremen
Bonn, den 25. September 2000