Pressemitteilung: 00-05


Deutscher Juristinnenbund warnt vor nachteiligen Folgen der geplanten privaten Zusatzversicherung für Frauen

Pressemitteilung vom

Nach Auffassung des Deutschen Juristinnenbundes geht das von der Bundesregierung geplante Rentenkonzept zu Lasten der weiblichen Beschäftigten und konterkarriert das Ziel einer eigenständigen Sicherung der Frau. Substantielle Verbesserungen sind nach Auffassung des Verbandes auch von den Vorschlägen der Union nicht zu erwarten, denn die CDU will das bisher solidarisch abgesicherte Risiko Altersarmut ebenfalls zu Lasten von Frauen teilprivatisieren.

1. Der Deutsche Juristinnenbund nennt drei Gründe, warum weibliche Beschäftigte die Verliererinnen einer solchen Teilprivatisierung sind:

  • Geringerer Verdienst - kleinere private Rente

Die private Zusatzrente soll allein aus der individuellen Ansparsumme gezahlt werden. Frauen haben jedoch deutlich niedrigere Verdienste als Männer. Selbst unter den Vollzeitbeschäftigten verdienen sie auch heute noch rund ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen. Die Lohndiskriminierung setzt sich so in der Rente fort. Die Probleme werden noch größer, wenn man berücksichtigt, dass Teilzeitbeschäftigung eine typische Frauenbeschäftigung ist.

  • Kürzere Erwerbszeiten - noch kleinere private Rente

Vor allem wegen Zeiten der Kindererziehung und Pflege aber auch ehebedingt haben Frauen deutlich kürzere Erwerbsverläufe als Männer. Zeiten, in denen nicht durch Abzüge vom Lohn Kapital aufgebaut werden kann. Wer soll in dieser Zeit die Prämie zur privaten Versicherung zahlen.

  • Längere Lebenserwartung - minimale private Rente

Nach den Grundsätzen der Privatversicherung kommt es auch auf die statistische Lebenserwartung an. Danach bekommt eine Frau bei gleicher Ansparsumme eine deutlich niedrigere monatliche Rente, denn das Kapital muss für einen längeren Zeitraum reichen. Ein heute geborenes Mädchen hat eine statistisch um sieben Jahre höhere Lebenserwartung als ein Junge.

2. Private Zusatzversorgung löst kein Problem der Überalterung

Die von Riester vorgeschlagene private Zusatzversorgung durch private Versicherungsunternehmen bedeutet faktisch einen Teilausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesem System wird damit Geld entzogen, das für einen solidarischen Ausgleich in der Alterssicherung erforderlich ist.

Die Pläne haben vor allem zur Folge, dass die Arbeitgeber bei den Rentenbeiträgen entlastet werden, während die Beschäftigten zusätzliche Beiträge von bis zu 4% allein aufbringen müssen, um ihren Lebensstandard im Alter zu halten. Nebeneffekt für die private Versicherungswirtschaft: eine staatliche Subvention in Milliardenhöhe jährlich. Auch ist völlig unklar, wo die erwarteten Kapitalmassen angelegt werden sollen (Prof. Rürup: In 10 Jahren akkumulieren sich schon 2,5% vom Bruttolohn zu 2 Billionen DM).

3. Bessere Lösungen

Eine Rentenreform ist auch aus Frauensicht dringend erforderlich, weil sich das antiquierte Konzept einer vom Ehegatten abgeleiteten Alterssicherung überholt hat. Aber eine solche Reform muss die wirklichen Probleme lösen und die Beitragsbasis für die gesetzliche Rentenversicherung erweitern, statt dem gesetzlichen Rentensystem weiter Geld zu entziehen.

Es liegen auch bessere Rentenkonzepte vor, die in anderen Ländern erfolgreich - auch bei der eigenständigen Alterssicherung von Frauen - umgesetzt wurden (Beispiel Schweiz). Der Deutsche Juristinnenbund wird am 23./24. Juni 2000 eine Expertentagung in Bremen durchführen und dort ein Rentenmodell vorstellen, das den Namen "Rentenreform" wirklich verdient.


Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Christine Fuchsloch, Mitglied der djb-Kommission Familienlastenausgleich/Rentenrecht zur Verfügung (Geschäftsstelle djb, 030-443270-0).

Bonn, den 31. Mai 2000